Kreis Gütersloh/Halle

Verlassener Wohnwagen: Was passiert mit illegal entsorgten Fahrzeugen?

Einige Wochen lang stand auf einem Parkplatz ein alter Wohnwagen ohne gültige TÜV-Plakette. Dann verpasste ihm der Kreis Gütersloh rote Aufkleber. Nun ist der Wohnwagen plötzlich verschwunden - was die Feuerwehr ärgern dürfte.

Verlassen stand der Wohnwagen in Ascheloh auf dem Wanderparkplatz. | © Uwe Pollmeier

04.03.2020 | 04.03.2020, 14:00

Halle. Er ist sicherlich kein Vier-Sterne-Hotel auf Rädern und die letzte Fahrt der einachsigen Absteige dürfte nach Jugoslawien, in die DDR oder quer durch den Kreis Halle geführt haben – dennoch hätte der auf dem Wanderparkplatz in Ascheloh abgestellte Wohnwagen mit innovativer Drei-Farben-Lackierung plus Rostansatz ein besseres Ende verdient. Offenbar hat sein Besitzer aber wohl die Lust am Reisen verloren und sein mobiles Heim auf dessen letzte Reise geschickt – und die endete vorerst an der Grenze zu Werther.

Einige Wochen lang stand der Wohnwagen ganz verlassen auf dem großen Parkplatz am Hang des Hengebergs und da es sich dabei um eine Fläche im Besitz des Kreises Gütersloh handelt, hat dieser nun reagiert. Je nachdem, wo solch ein verlassenes Auto rumsteht, so erklärt ein Mitarbeiter der Abteilung Tiefbau beim Kreis Gütersloh, sei es Aufgabe der Stadt, des Kreises oder des Landes, den Halter zum Entfernen des Fahrzeugs aufzufordern. Dies geschieht mittels eines roten Aufklebers, der auf das Kreislaufwirtschafts- und das Abfallgesetz verweist. Denn juristisch gesehen gilt das Fahrzeug als das, was es augenblicklich auch zu sein scheint: Abfall.

"Es sind rund 20 Fahrzeuge im Jahr"

Beim Kreis Gütersloh kommt so etwas nur zwei Mal im Jahr vor, da es neben dem Parkplatz in Ascheloh nur noch einen Parkplatz am Gewerbegebiet Aurea in Rheda-Wiedenbrück gibt, der dem Kreis gehört. An Straßenrändern außerhalb von Städten werden nämlich verlassene Fahrzeuge in der Regel nie abgestellt.

Für Heinz-Udo Lakemper vom Ordnungsamt der Stadt Halle gehören verlassene Autos indes häufiger zum Arbeitsalltag. „Es sind rund 20 Fahrzeuge im Jahr", sagt Lakemper. In den allermeisten Fällen würden die Autos aber von den Haltern weggefahren, bevor der Abschleppwagen kommt. Im Jahr seien es vielleicht zwei Fahrzeuge, die zum Bauhof gebracht würden. „Dort kann man sein Fahrzeug dann abholen, allerdings passiert das eigentlich nie", sagt Lakemper. Bis zu 500 Euro würde die Auslösung des Fahrzeugs kosten, inklusive Abschleppkosten und Verwaltungsaufwand.

 Keine gelben Nummernschilder

„Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, stellen wir es nach einiger Zeit der Feuerwehr zur Verfügung, die es dann für Übungszwecke nutzen darf", fährt Lakemper fort. Generell könne man sein Auto, solange es versichert ist und eine gültige TÜV-Plakette hat, so lange stehenlassen, wie man will. Voraussetzung ist aber auch, dass aus dem Fahrzeug keine Flüssigkeiten austreten.

Um Spekulationen vorzubeugen sei noch erwähnt, dass dieser Wohnwagen kein gelbes Nummernschild hat. Ein Niederländer auf der Durchreise ist somit auszuschließen, vielmehr weist das Kennzeichen auf einen Halter aus dem Kreis Gütersloh hin. Dieser hätte eigentlich bis zum 27. März Zeit gehabt, um seinen Klapperkasten abzuholen, aber dann ging alles ganz schnell. Tatsächlich scheint diese Fristsetzung gefruchtet zu haben, denn Dienstagnachmittag war der Wagen plötzlich weg. Der Abtransport dürfte sich jedoch schwierig gestaltet haben, da der TÜV-Prüfungstermin im Mai 2017 laut Plakette ignoriert worden war. Ob das Entfernen per Abschleppwagen oder illegalerweise bei Nacht und Nebel per Auto und Anhängerkupplung erfolgt ist, bleibt somit wohl ein Geheimnis.