Ehemann in U-Haft

Frau an Gütersloher Tankstelle verbrannt: Neues Detail vor Prozessbeginn aufgetaucht

Die 28-jährige Natalia K. wird im Oktober 2024 verbrannt in einem Auto aufgefunden. Ihr Mann Oleksandr K. muss sich bald vor Gericht verantworten.

Der Brand an einer Gütersloher Tankstelle rief im Oktober 2024 die Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr auf den Plan. | © Thorsten Heß

02.10.2025 | 02.10.2025, 10:00

Gütersloh. Es ist ein Bild des Grauens, das sich den Einsatzkräften am Morgen des 10. Oktober 2024 bietet: Auf einem Tankstellengelände in Gütersloh steht ein Wagen in Flammen, völlig ausgebrannt.

Als die Feuerwehr den Pkw öffnet, entdecken sie auf dem Beifahrersitz die Leiche der 28-jährigen Natalia K.. Nur wenige Meter entfernt liegt ein schwer verletzter Mann: ihr Ehepartner Oleksandr K., 36 Jahre alt.?

Nach neun Monaten intensiver Ermittlungsarbeit ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass Oleksandr. K seine Frau getötet hat, bevor die Flammen das Auto erfassten. Er sitzt in Untersuchungshaft – und muss sich voraussichtlich vom 14. November an vor dem Landgericht Bielefeld verantworten.

Angeklagter bestreitet bisher alle Vorwürfe vehement

Die Staatsanwaltschaft geht mittlerweile davon aus, dass der Angeklagte seine Frau getötet haben soll, noch bevor die Flammen das Auto erfassten. - © Wolfgang Wotke
Die Staatsanwaltschaft geht mittlerweile davon aus, dass der Angeklagte seine Frau getötet haben soll, noch bevor die Flammen das Auto erfassten. | © Wolfgang Wotke

Brisant ist ein neues Detail, das im Zuge der Ermittlungen auftaucht: Eine Zeugin will gesehen haben, dass am Tatabend in der Garage des Beschuldigten noch ein voller Benzinkanister stand – Stunden später sei er leer gewesen.

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Wurde der Kraftstoff womöglich gezielt im Fahrzeuginneren verteilt, um das Feuer zu entfachen? Für die Ermittler ein schwerwiegender Hinweis, doch der Angeklagte bestreitet alle Vorwürfe vehement.

Weitere Verhandlungstermine sind angesetzt für den 21., 24. und 26. November sowie den 16. und 18. Dezember. Formell gibt es allerdings noch keinen Eröffnungsbeschluss des Landgerichtes.