Kampfflugzeuge

Kampfjets der Bundeswehr fliegen lautstark über Gütersloh: Das steckt dahinter

Mehrere Kampfflugzeuge sorgen in Gütersloh für Aufsehen. Das Luftfahrtamt der Bundeswehr erklärt, was dahinter steckt.

Mehrere Kampfflugzeuge der Bundeswehr des Typs Tornado waren in den vergangenen Tagen über Gütersloh unterwegs. | © picture alliance / Foto Huebner

Lena Vanessa Bleck
11.07.2025 | 11.07.2025, 07:55

Gütersloh. Mehrere lautstarke Kampfflugzeuge haben in den vergangenen Tag in Gütersloh für Aufsehen gesorgt. Wie das Luftfahrtamt der Bundeswehr auf Nachfrage der Neuen Westfälischen mitteilt, waren sowohl am Montag als auch am Dienstag Kampfflugzeuge unterwegs.

Zum Start in die Woche flogen ab 13 Uhr zwei Kampfjets des Typs Tornado im Schwerpunkt zunächst immer wieder an Gütersloh vorbei. Gegen 13.20 Uhr verließen die Flugzeuge das Übungsgebiet dann und eine weitere Formation Tornado flog in das Übungsgebiet ein.

„Dabei kam es auch zu einem Überflug von Gütersloh in einer Höhe von etwa 3.700 Meter über Grund“, teilt ein Sprecher des Luffahrtamtes der Bundeswehr mit. Generell seien die Maschinen in einer mittleren Höhe von etwa 3.600 bis 6.000 Meter über Grund unterwegs gewesen. Nach den Übungen flogen die Jets zurück zum Fliegerhorst Nörvenich, einem Militärflugplatz im Kreis Düren.

Militärischer Fluggebtrieb ist überall in Deutschland zulässig

Am Dienstagnachmittag waren laut Bundeswehr im gleichen Gebiet über Gütersloh ebenfalls zwei Tornados aus Nörvenich unterwegs – diesesmal in Höhen zwischen 3.600 und 4.200 Meter über Grund.

In beiden Fällen handelte es sich bei den Flügen um Aus- und Weiterbildungsflüge. Der Sprecher betont gegenüber der NW: „Nach den hier vorliegenden Unterlagen fand der Flugbetrieb unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen statt.“

Grundsätzlich sei militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig und ist nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen.

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Bundeswehr versucht, dicht bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen

Die dabei einzuhaltende Mindesthöhe für Kampfflugzeuge betrage 300 Meter über Grund. „Diese für den militärischen Tiefflug geltende Mindesthöhe darf aber nach vorheriger Anmeldung in wenigen, aber unverzichtbaren, festgelegten Ausnahmen auf etwa 150 Meter rund reduziert werden.“

Beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist für Kampfflugzeuge eine Mindesthöhe von 600 Metern einzuhalten.

„Selbstverständlich wird dabei versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen“, sagt der Bundeswehr-Sprecher. Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setze diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen.

Weitere Übungsflüge über Gütersloh geplant?

Ob in den nächsten Tagen erneut mit lautstarken Flügen über Gütersloh zu rechnen ist, kann der Sprecher aktuell nicht sagen. „Eine belastbare Aussage über die Häufigkeit und Planbarkeit solcher Einsätze kann nicht getroffen werden.“

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Die Planungen für die Vorgänge im Rahmen von Übungsflügen oder sonstigen Flugbewegungen würden den fliegenden Verbänden liegen. „Hierbei spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel aktuelle Witterungsverhältnisse oder die jeweilige Verfügbarkeit von Personal und Material.“