Bielefeld. Am Montag, 25. November, wurde die Bevölkerung in Bielefeld gegen 20 Uhr von lautem Fluglärm aufgeschreckt. Rund 30 Minuten lang donnerte ein Kampfflugzeug über die Stadt und die nähere Umgebung.
Ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr bestätigte am Dienstagmorgen, dass von 19.50 bis 20.29 Uhr ein Tornado der Bundeswehr im zeitweise reservierten „Luftraum Münsterland“ geflogen sei. Das Kampfflugzeug sei aus Gründen der Aus- und Weiterbildung unterwegs gewesen.
„Dabei befand sich das Kampfflugzeug in Höhen über circa 3.050 Meter über dem Meeresspiegel“, so der Sprecher weiter. Beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern sei für Kampfflugzeuge eine Mindesthöhe von etwa 600 Meter über Grund einzuhalten. „Nach den uns vorliegenden Daten erfolgte der durchgeführte Flugbetrieb unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen“, so der Sprecher weiter.
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Grundsätzlich ist militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig und ist nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen.
Übungen im Luftraum Münsterland immer wieder in OWL spürbar
Kampfflugzeuge müssen dabei eine Mindesthöhe von etwa 300 Meter über Grund einhalten. Diese für den militärischen Tiefflug geltende Mindesthöhe darf nach vorheriger Anmeldung in wenigen Ausnahmen auf ca. 150 Meter über Grund reduziert werden.
Für verschiedene Übungen, zum Beispiel von Abfangjägern, werden während des Trainings bestimmte Lufträume komplett von Verkehrsflugzeugen freigehalten. Dafür sind in Deutschland spezielle Lufträume eingerichtet, die bei Bedarf für militärische Flüge reserviert werden. So auch am Montagabend, als der Tornado auf seinem Übungsflug den „Luftraum Münsterland“ exklusiv zur Verfügung hatte. Kampfjets, die in diesem Luftraum unterwegs sind, fallen immer wieder durch Fluglärm in Bielefeld und in weiteren Teilen von OWL auf.
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Militärischer Flugbetrieb ist laut Luftfahrtamt von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 23.30 Uhr und am Freitag von 8 bis 17 Uhr zulässig.
Es gibt ein kostenfreies Bürgertelefon, das das Luftfahrtamt unter der Telefonnummer 0800/8620730 eingerichtet hat. „Damit sich die Bevölkerung auch unmittelbar mit ihren Beobachtungen an uns wenden kann“, heißt es.
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