Kreis Gütersloh

So ist die Stadt Gütersloh auf den vielen Schnee vorbereitet

Vor starkem Schneefall und Verwehungen warnt der DWD in einer amtlichen Unwetterwarnung für den Kreis Gütersloh. Autofahrten sollten vermieden werden. Die Stadt hat bereits am Freitag Maßnahmen ergriffen.

Ab dem Samstagabend könnte es jede Menge Schnee im Kreis Gütersloh geben. | © Pixabay

06.02.2021 | 07.02.2021, 08:18

Gütersloh (imo). Für dieses Wochenende warnt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für Ostwestfalen und damit auch für den Kreis Gütersloh vor einem plötzlichen Wintereinbruch. Strenger Frost, Schnee und Sturmböen werden vorhergesagt.

Von Samstagabend bis Sonntagabend können laut einer amtlichen Unwetterwarnung des DWD langanhaltende und mitunter kräftige Schneefälle auftreten. In diesem Zeitraum müsse insgesamt mit 15 bis 30 Zentimeter Neuschnee gerechnet werden. Die stärksten Schneefälle treten dabei voraussichtlich in der Nacht zum Sonntag auf. Dabei könne es verbreitet zudem glatt werden und Straßen können nicht mehr passierbar sein. Autofahrten sollten vermieden werden.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Wir bieten an dieser Stelle weitere externe Informationen zu dem Artikel an. Mit einem Klick können Sie sich diese anzeigen lassen und auch wieder ausblenden.
Wenn Sie sich externe Inhalte anzeigen lassen, erklären Sie sich damit ein-verstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden.
Weitere Hinweise dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Im Zusammenhang mit einem in Böen starken bis stürmischen Ostwind sind laut DWD zusätzlich starke, teils auch extreme Schneeverwehungen zu erwarten. Es sei dann mit massiven Behinderungen im Schienen- und Straßenverkehr zu rechnen. Es bestehe außerdem Gefahr durch auftretenden Schneebruch. Der Schwerpunkt der kräftigsten Schneefälle kristallisiere sich derzeit in einem Bereich vom Münsterland und dem Sauerland bis nach Sachsen-Anhalt und Thüringen hinein, heißt es vom DWD am Samstagnachmittag.

Verwandelt sich Gütersloh am Wochenende in ein Winterwonderland? - © Stadt Gütersloh
Verwandelt sich Gütersloh am Wochenende in ein Winterwonderland? | © Stadt Gütersloh

Die Stadt Gütersloh hat sich entsprechend auf ein mögliches Unwetter eingestellt. Kann aber auch nur Abwarten. „Ob wir in Gütersloh Schnee zu erwarten haben und wie viel, können wir nicht genau vorhersagen", so Ulrich Zurlinden, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Stadtreinigung bei der Stadt Gütersloh. „Wir richten uns nach den Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes für die Region Ostwestfalen."

Lager sind laut Stadt noch gut gefüllt mit Streumitteln

Auf dieser Grundlage und mit zusätzlichen eigenen Kontrollen zu den lokalen Verhältnissen bereitet sich der städtische Winterdienst vor, teilt die Stadt am Freitag mit. 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Fachbereich Grünflächen sowie 15 bis 20 aus dem Fachbereich Stadtreinigung sind im Einsatz. Einsatzgruppen und -gebiete seien bereits festgelegt, Fahrzeuge und Hilfsmittel stehen bereit und kämen je nach Wetterlage zum Einsatz. Das Lager sei mit rund 1800 Tonnen Streumitteln noch gut gefüllt.

Der Winterdienst sieht sich gut gerüstet, heißt es vorab. - © Stadt Gütersloh
Der Winterdienst sieht sich gut gerüstet, heißt es vorab. | © Stadt Gütersloh

Die Stadt Gütersloh ist nach eigenen Angaben verantwortlich für das städtische Straßen- und Wegenetz. Allerdings würden nur verkehrswichtige Straßen gestreut. Das seien etwa ein Drittel aller Straßen inklusive aller Radwege. Für Bundesstraßen und Kreisstraßen sei der Landesbetrieb Straßen NRW beziehungsweise der Kreis Gütersloh zuständig. Der Kreis Gütersloh vermeldet auf NW-Anfrage, der Bauhof habe das Wetter im Blick und sei auch auf eine Räumung des Parkplatzes am Impfzentrum vorbereitet. In Gütersloh kommen neben den Lkw-Streuern laut Stadt handgeführte Streukarren sowie Schneeschaufeln oder ähnliche Hilfsmittel zum Einsatz. Außer sieben Lkw sowie sieben kleinen Traktoren stünden den städtischen Mitarbeitern für den Winterdienst zwölf Pritschenwagen zur Verfügung.

Stadt bitte Bürger, ihrer Räumpflicht nachzukommen

Bei den für dieses Wochenende in OWL erwarteten 30 bis 40 Zentimeter Schnee kämen zum ersten Mal in diesem Jahr Schneepflüge in Gütersloh zum Einsatz. Diese werden vor die Streufahrzeuge gesetzt und räumen den Schnee von den Straßen. Dabei kann der weggeschobene Schnee auf Gehwege und vor Einfahrten gelangen, die dann gegebenenfalls von Anliegern wieder freigeräumt werden müssen. „Das ist technisch leider nicht zu verhindern", erklärt Zurlinden.

Schneegestöber in Gütersloh im Februar 2004. - © Stadt Gütersloh
Schneegestöber in Gütersloh im Februar 2004. | © Stadt Gütersloh

Die Stadt Gütersloh bittet die Anwohner darum, ihrer Räumpflicht nachzukommen. Denn für den Winterdienst auf Gehwegen seien die Anlieger selbst verantwortlich. Es gelte: Liegt Schnee, ist dieser auf Gehwegen auf etwa eineinhalb Metern Breite zu räumen. Ist kein Gehweg vorhanden, dann ist der Winterdienst seitlich auf der Straßenfläche durchzuführen, so dass ein für Fußgänger gefahrlos nutzbarer Weg verfügbar gemacht wird. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen dabei nicht auf die Straße geschoben werden. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehwegs oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass keine Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden. Auch auf dem eigenen Grundstück kann der Schnee gelagert werden.

Generell gilt: Schnee, der in der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallen ist, sowie entstandene Glätte müssen unverzüglich nach Ende des Schneefalls beziehungsweise nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigt werden. Als umweltfreundliches Streumittel wird Sand oder Splitt empfohlen. Die Verwendung von Salz ist nur erlaubt, wenn besondere klimatische Ausnahmefälle auftreten, wie zum Beispiel Eisregen.

INFORMATION


Aktuelle Warnungen des Deutschen Wetterdienstes auf www.dwd.de



Die Warnstufen des DWD:

  • Stufe 4: Amtliche Warnung vor extremem Unwetter (Dunkelrot)
    Die erwartete Wetterentwicklung ist extrem gefährlich. Es können lebensbedrohliche Situationen entstehen und große Schäden und Zerstörungen auftreten. Häufig sind dabei größere Gebiete betroffen. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien. Verhalten Sie sich sehr vorsichtig und informieren Sie sich regelmäßig über die Entwicklung der gefährlichen Wettersituation. Folgen Sie auf jeden Fall unter Umständen ausgegebenen Anweisungen der Behörden, Ordnungs- und Hilfskräfte. Bereiten Sie sich auf außergewöhnliche Maßnahmen vor.
  • Stufe 3: Amtliche Unwetterwarnung (Rot)
    Die erwartete Wetterentwicklung ist sehr gefährlich. Es können verbreitet Schäden durch das Wetter auftreten. Informieren Sie sich regelmäßig über die Wetterentwicklung. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien. Wenn Sie sich dem Wetter aussetzen müssen, seien Sie sehr vorsichtig.
  • Stufe 2: Amtliche Warnung vor markantem Wetter (Orange/Ocker)
    Die erwartete Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, aber gefährlich. Es können vereinzelt oder örtlich Schäden auftreten. Informieren Sie sich regelmäßig über die Wetterentwicklung, seien Sie vorsichtig und vermeiden Sie riskantes Verhalten.
  • Stufe 1: Amtliche Warnungen (Gelb)
    Die erwartete Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, trotzdem können wetterbedingt Gefährdungen auftreten. Wenn Sie Aktivitäten im Freien unternehmen und dem Wetter ausgesetzt sind, informieren Sie sich regelmäßig über die weitere Wetterentwicklung und passen Sie Ihr Verhalten entsprechend an.