Gütersloh

Masken-Befreiung in Bussen: Bescheinigungen werden in Gütersloh ausgestellt

Die Stadtbus Gütersloh GmbH bietet einen neuen Service an: Ab sofort erhalten Fahrgäste, die ärztlich von der Maskenpflicht befreit sind, eine Bescheinigung - wie eine Art Visitenkarte.

Einige Menschen sind aus medizinischen Gründen von der Maskenplficht befreit. | © Symbolfoto/Pixabay

07.10.2020 | 07.10.2020, 14:00

Gütersloh. Wer von der im Öffentlichen Personennahverkehr geltenden Maskenpflicht aus medizinischen Gründen befreit ist, muss dies mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen können – auch in den Bussen der Stadtbus Gütersloh GmbH.

Das Hervorholen des Attests habe sich für die betroffenen Fahrgäste und das Fahrpersonal in der Vergangenheit jedoch als recht umständlich und zeitaufwendig erwiesen, heißt es jetzt von den Stadtwerken. Deshalb bietet das heimische Verkehrsunternehmen seinen Fahrgästen nun mit einer Bescheinigung zur Maskenbefreiung einen neuen Service an.

Fahrpersonal soll Befreiung schneller erkennen

So sieht die Bescheinigung von der Stadtbus Gütersloh GmbH aus. - © Stadtwerke Gütersloh
So sieht die Bescheinigung von der Stadtbus Gütersloh GmbH aus. | © Stadtwerke Gütersloh

Ab sofort werden im Servicezentrum am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) Bescheinigungen an Kunden herausgegeben, die bestätigen, dass der Fahrgast von der Maskenpflicht befreit ist. „Die Bescheinigung – in etwa so groß wie eine Visitenkarte – soll unser Fahrpersonal dabei unterstützen, die Befreiung schnell zu erkennen ohne zunächst das Attest einsehen zu müssen", begründet Patrick Schneider, Fahrdienstleiter beim Stadtbus, das Serviceangebot.

Aufgrund des handlichen Formats könne die Bescheinigung praktisch mit dem Fahrschein in der Tasche verstaut werden - wer seine Bescheinigung lieber sichtbar tragen möchte, erhalte vom Stadtbus eine entsprechende Ausweishülle, heißt es in einer Mitteilung.

Bescheinigung befreit nicht von der Pflicht, das Attest immer mitzuführen

Fahrdienstleiter Patrick Schneider ist überzeugt, dass dieses Angebot den betroffenen Fahrgästen mehr Entspannung bei der Fahrt im Stadtbus verschaffen wird: „Anderen Fahrgästen erschließt sich nicht immer gleich, warum ein Fahrgast keine Maske trägt. Die Bescheinigung ist eine alltagstaugliche und transparente Lösung für alle Beteiligten." Die Bescheinigung befreie aber nicht von der Pflicht, das Attest bei Fahrten mit den Stadtbussen stets bei sich zu tragen.

Die Stadtbus Gütersloh GmbH bittet maskenbefreite Fahrgäste zu ihrem eigenen, aber auch zum Schutz anderer Fahrgäste und des Fahrpersonals darum, besonders sorgfältig mit den bekannten Regeln, während der Corona-Pandemie, umzugehen.

Für die Ausstellung der Bescheinigung müssen Betroffene folgende Vorgaben beachten:

  • Das ärztliche Attest muss im Original vorgelegt werden - ebenso ein Lichtbildausweis zur Legitimation. Eine Kopie reicht nicht aus.
  • Die Bescheinigung gilt für die Dauer des Attests oder, falls diese nicht angegeben ist, sechs Monate lang ab Ausstellung der Bescheinigung.
  • Die Bescheinigung dient lediglich als Hilfsmittel, verpflichtend bleibt das ärztliche Attest.
  • Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt handschriftlich durch einen Stadtbus-Mitarbeiter im Service-Zentrum, sodass keine Daten gespeichert werden.