Gütersloh. Die Deutsche Post liefert in den nächsten Tagen die Wahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl am 13. September an die Wahlberechtigten in Gütersloh aus. Mehr als 13 Millionen Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen erhalten die Benachrichtigungen zur Wahl für die kommunalen Parlamente und Spitzen von Städten, Gemeinden und Kreisen, wobei der Anteil der Briefwähler laut Angaben der Post stetig steigt.
Bei der vergangenen Europawahl 2019 lag der Anteil derBriefwähler demnach bei 28 Prozent. Angesichts der gebotenen Infektionsschutzmaßnahmen zu Covid-19 rechnet die Deutsche Post in diesem Jahr mit einer weiteren Zunahme.
Versand mit höchstem Datenschutz
Der Versand von Wahlunterlagen und Wahlbriefen läuft laut Post nach höchsten Qualitäts-und Datenschutzstandards ab. In den Briefzentren der Deutschen Post würden Einlieferung, Sortierung und Zustellung aller Wahlbenachrichtigungen präzise vorbereitet, heißt es. Seien Briefkästen und Klingel beim Empfänger dann noch gut erkennbar und richtig gekennzeichnet, könnten die Postboten die wichtige Post zuverlässig zustellen.
Die Deutsche Post weist die Empfänger in diesem Zusammenhang daraufhin, die tägliche Post aufmerksam durchzusehen. Oftmals würden die Wahlbenachrichtigungen zwischen anderen Sendungen liegen oder damit verwechselt werden.
Weitere Tipps helfen der Deutschen Post bei der Zustellung:
- Namensschild an Briefkasten oder Klingel (funktionstüchtige Klingelanlage)
- Hausbriefkästen außen oder innen sollten zugriffsicher sein
- Sammelbriefkästen oder Einwurfschlitze in Haustüren bei mehreren Wohneinheiten
Briefwahlunterlagen können dann. durch Ankreuzen auf der Wahlbenachrichtigung oder vielfach auch online bei der Gemeinde des Hauptwohnortes angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Wahlschein, einem amtlichen Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises, einem amtlichen Stimmzettelumschlag, einem amtlichen - roten - Wahlbriefumschlag und einem ausführlichen Merkblatt
für die Briefwahl.
Der rote Wahlbrief wird anschließend in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen - er muss innerhalb Deutschlands nicht frankiert werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr dem Wahlamt vorliegen.