Kreis Paderborn. Eine aktuelle Umfrage bei den Kommunen des Wahlkreises in Paderborn hat ergeben: 231.539 Menschen aus dem Kreisgebiet sind am Sonntag, 23. Februar, berechtigt, ihre Stimmen bei der Wahl abzugeben, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises. Bei der Bundestagswahl im Jahr 2021 durften 232.265 Bürgerinnen und Bürger im Kreis Paderborn ihre zwei Kreuze für Person und Partei setzen.
Aus der aktuellen Abfrage der Kreiswahlleitung, die beim Kreis Paderborn verortet ist, gehe auch hervor, wie viele Personen bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben: Es handele sich um 37.490 Wahlberechtigte, das sind – Stand 24. Januar – 16,19 Prozent. Bei der Bundestagswahl im Jahr 2021 zu Corona-Zeiten lag die Briefwahlquote bundesweit bei 47,3 Prozent, 2017 bei 28,6 Prozent und 2013 bei 24,3 Prozent.
Was bei der Briefwahl im Kreis Paderborn zu beachten ist
Allerdings: Noch seien nicht alle Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Dies müsse bis zum Wochenende passiert sein. Es werde empfohlen, für die Beantragung der Briefwahl den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung zu nutzen.
Die Zeitspanne bis zur Bundestagswahl ist dieses Jahr nach Eingang der Briefwahlunterlagen kürzer als gewöhnlich. Die Unterlagen können nach Erhalt deshalb anstatt mit der Post auch direkt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben oder in den Briefkasten der Stadt oder Gemeinde eingeworfen werden. Eine Wahl vor Ort in den Gemeinde- oder Stadtverwaltungen sei selbstverständlich ebenfalls möglich.
Lesen Sie dazu auch: Nur wenig Zeit: Vorbereitungen im Kreis Paderborn auf die Bundestagswahl
Auch bei der diesjährigen Bundestagswahl werde eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Mit dieser lasse sich das Wahlverhalten, die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe analysieren, erklärt der Kreis. Sie gebe – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie die Wähler gestimmt hätten. Zudem gebe sie Auskunft, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.
Wie man trotz Erkrankung wählen kann
Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung. Aus allen, bundesweit etwa 92.000 Urnen- und Briefwahlbezirken werden höchstens fünf Prozent für repräsentative Zwecke ausgewählt. Im Kreis Paderborn werden insgesamt acht Urnenwahlbezirke in Paderborn (3), Borchen (2), Altenbeken (1), Büren (1) und Delbrück (1) sowie zwei Briefwahlbezirke in Paderborn und Borchen in die Wahlstatistik mit einbezogen.
Die Kommunen informieren die betroffenen Wahlberechtigten darüber, dass ihr Wahlbezirk in die repräsentative Auswahl einbezogen ist. Gewöhnlich geschehe dies mit der Wahlbenachrichtigung oder den Wahlscheinunterlagen. In den Wahllokalen werde auf die repräsentative Wahlstatistik besonders hingewiesen. Das Wahlgeheimnis sei durch die Vorkehrungen des Wahlstatistikgesetzes in jedem Fall gewahrt.
Wer am Wahltag plötzlich erkrankt, ist nicht von der Wahl ausgeschlossen. Die Briefwahlunterlagen können in diesem Fall am Wahltag noch bis 15 Uhr bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Dazu ist der abholenden Person neben dem Wahlscheinantrag eine schriftliche Vollmacht mitzugeben, aus der hervorgehe, dass diese berechtigt ist, für den Erkrankten die Wahlunterlagen abzuholen. Nach der Stimmabgabe könne der Wahlbrief dann durch eine Person des Vertrauens bis spätestens 18 Uhr zurück zur Gemeindeverwaltung gebracht werden.