Gütersloh

Gütersloher muss sich für Pfefferspray-Attacke vor Gericht verantworten

Im Streit mit Mitberwohnern hat ein Gütersloher zu Pfefferspray gegriffen und stand dafür nun vor Gericht. Der Angeklagte machte Notwehr geltend.

Die Mitbewohner mussten ärztlich behanelt werden. | © picture alliance / Daniel Bockwoldt/Symbolbild

26.01.2020 | 26.01.2020, 16:18

Gütersloh. Ein verbaler Streit mit einem Mitbewohner hatte einen Mann zu Pfefferspray greifen lasen, weil er sich angeblich bedroht fühlte. Durch das Reizgas waren am 23. April 2019 vier seiner Wohnungsnachbarn in einem Haus an der Dammstraße verletzt worden. Jetzt wurde der Angeklagte, der eine Notwehrlage geltend machte, wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt.

Zwischen 22 und 23 Uhr waren die beiden 34 und 27 Jahre alten Männer damals aneinander geraten. Sie waren einzeln hinzugekommen, als zwei weitere vor der Haustür Tee tranken.

Die beiden hätten dann schon „geladen" diskutiert, sagte einer der Teetrinker. „Wir wollten sie beruhigen." Aber der Angeklagte sei nicht von seinem Gegenüber angegriffen worden, so der andere. Worüber genau gestritten wurde, blieb ihnen aufgrund von Sprachbarrieren unklar. Dann sei der Angeklagte in sein Zimmer gegangen und mit dem Pfefferspray zurückgekehrt. Durch das Sprühen wurden die drei Männer draußen und, weil der 34-Jährige das Reizgas auch noch im Treppenhaus einsetzte, dort ein weiterer junger Mann verletzt. Sie mussten im Krankenwagen, einer im Krankenhaus behandelt werden. Die Feuerwehr musste lüften.

"Ich hatte richtig Panik"

Der Angeklagte sagte, er habe mit dem 27-Jährigen zunehmend Probleme gehabt. An jenem Abend sei der ihn „aggressiv verbal" angegangen und habe versucht, ihm „an den Kragen" zu gehen. „Ich hatte richtig Panik", so der Mann, der sich aufgrund einer Schulterverletzung körperlich unterlegen wähnte. „Ich musste ihn kampfunfähig machen." Die damalige Freundin des 27-Jährigen beobachtete ein Teil des Geschehens von einem Fenster aus. Als sie Gasgeruch im Haus gerochen und alle husten gehört habe, habe sie zuerst gedacht, „das Haus brennt" ab.

Die Staatsanwältin fand den Vorfall zwar „sehr widersprüchlich geschildert", erkannte auch eine „gewisse Bedrohungslage" für den Angeklagten, den Anklagevorwurf gleichwohl bestätigt. Sie beantragte 90 Tagessätze à zehn Euro. „Ich sehe hier eine Notwehrlage", plädierte der Verteidiger hingegen auf Freispruch. Der Richter allerdings erklärte, die Zeugen hätten „im Kerngeschehen identische Geschichten" geliefert. Dennoch gestand er dem Angeklagten eine „notwehrnahe" Handlung zu, da er sich „subjektiv in einem Angstzustand befunden" habe.