Gütersloh

Diebe stehlen vollen Einkaufswagen - und werden von der Polizei beobachtet

Ein Polizist hatte das Trio bei der dreisten Tat in einem Supermarkt gegenüber der Kreispolizeibehörde beobachtet und zwei Täter gestellt.

Gemüse, Fleisch, Alkohol und Kaffee landeten in dem Einkaufswagen, den die Diebe ohne zu bezahlen aus dem Laden schoben. | © Symbolfoto/picture alliance

20.09.2019 | 20.09.2019, 17:53

Gütersloh. Einen Einkaufswagen mit Waren im Wert von 399,32 Euro hatten ein Mann und eine Frau aus einem Supermarkt geschoben, ohne bezahlt zu haben und dies ausgerechnet im Blickfeld der Kreispolizeibehörde. Da war es schon fast kein Zufall mehr, dass ein Polizist nach Dienstschluss die beiden und einen inzwischen flüchtigen dritten Beteiligten noch auf dem Parkplatz stellte. Der Strafrichter verurteilte die geständigen Angeklagten nun wegen Diebstahls zu Geldstrafen von 100 Tagessätzen zu Euro je zehn Euro.

„Die Not hat mich dazu gebracht, dass ich hier gelandet bin", sagte die 37-jährige Arbeiterin, die ebenso wie der 45 Jahre alte Mann zum Tatzeitpunkt nach ihren Angaben auf ausstehenden Lohn warteten. Am 10. April hatten sie mit einem weiteren Mann den Laden aufgesucht und den Einkaufswagen mit Gemüse und Fleisch, aber ebenso reichlich Alkohol und Kaffee vollgepackt.

"Ein relativ dreister Diebstahl"

Deshalb erklärte der Richter in der Urteilsbegründung auch, dass die Tat („ein relativ dreister Diebstahl") „nicht allein mit Hunger zu rechtfertigen" sei.

Auch der Oberamtsanwalt fand: „Für 400 Euro in einem Supermarkt zu stehlen, ist schon exorbitant viel." Wegen des dritten Beteiligten und weil in dessen Auto weitere verdächtige Gegenstände ungeklärter Herkunft entdeckt worden waren, hatte man zunächst bandenmäßiges Handeln für möglich gehalten. Nachweisbar blieb nur der Diebstahl, für den der Ankläger 130, die Verteidiger 90 Tagessätze beantragten.

Angeklagter war nicht vorbestraft

Einer der Anwälte forderte zudem eine Entschädigung für die fünfmonatige Untersuchungshaft der Angeklagten, die schon nach Aktenlage während der Ermittlungen nicht gerechtfertigt gewesen sei. Das gestand der Richter zu. Die nicht vorbestraften Angeklagten, die im April erst einen Monat im Lande gewesen waren, bekundeten, nach Erhalt des zustehenden Lohnes in ihre Heimat zurückkehren zu wollen.