Gütersloh. Schlägerei vor einer Diskothek. Am 17. Februar gegen halb vier morgens war die Polizei zu einem Lokal in Innenstadtnähe gerufen worden. Ein alkoholisierter Besucher war mit anderen in Streit geraten, stand mit weiteren Gästen und mit bloßem Oberkörper auf der Straße und wollte den ihm erteilten Platzverweis nicht befolgen. Vor Gericht gab er sich nun ganz einsichtig.
Eine Oberkommissarin schilderte, wie der 28-Jährige sich widersetzte, als mehrere Beamte ihn fixieren und in Gewahrsam nehmen wollten. Es gelang nur mit Mühe, und danach mussten sich die Polizisten noch Beleidigungen anhören. Es sei „trauriger Weise üblich, dass man im Streifenwagen beleidigt wird", so die 45-Jährige.
Entschuldigung wirkt sich strafmindernd aus
Allerdings war der Angeklagte zwei Wochen nach dem Geschehen auf der Polizeiwache erschienen und hatte um Entschuldigung gebeten. Das sei schon „sehr, sehr ungewöhnlich" gewesen, so die Polizistin. Tatsächlich wähnen sich Angeklagte bei Widerstandsdelikten praktisch immer im Recht. Und die Entschuldigung ließ auch das Urteil mit 60 Tagessätzen à 60 Euro milder ausfallen. Denn, so der Richter, zu dem zweifach Vorbestraften, man hätte hier sonst auch über eine Freiheitsstrafe nachdenken können.
Der Angeklagte erklärte, er habe in jener Nacht entgegen sonstiger Gewohnheit ungewöhnlich viel getrunken und sei mehr oder weniger „bewusstlos" gewesen. Seit dem Vorfall trinke er gar keinen Alkohol mehr.