Pilotprojekt in NRW

Kartenzahlung in Bielefeld-Senne: Gefängnis testet bargeldloses Bezahlen

Das Justizministerium NRW wagt einen Schritt in Richtung Digitalisierung: In Bielefeld-Senne und weiteren Gefängnissen wird Kartenzahlung angeboten. Häftlinge sollen so auch unkomplizierter ihre Inhaftierung beenden können.

In der JVA Bielefeld-Senne war bisher nur Bargeld zugelassen. Jetzt sollen Häftlinge auch per Karte zahlen können - auch für ihre Freiheit. | © Andreas Zobe

11.11.2024 | 11.11.2024, 11:36

Bielefeld (dpa). Das Land NRW will in drei Gefängnissen testweise die Möglichkeit der Kartenzahlung einführen. Dafür werden laut Justizministerium jetzt die nötigen Lesegeräte angeschafft. So könnte man sich zum Beispiel vor Ort aus einer Ersatzfreiheitsstrafe auslösen. Das geht bisher nur bar oder per Überweisung. Unter den drei Testgefängnissen ist Bielefeld-Senne.

Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagte: „Der bargeldlose Zahlungsverkehr und das kontaktlose Bezahlen haben in den letzten Jahren – noch einmal verstärkt durch die Corona- Pandemie – erheblich an Bedeutung gewonnen. Entsprechend ist der Bedarf in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen an einer Alternative zum reinen Bargeldverkehr gestiegen. Mit der Pilotierung des Einsatzes von EC-Kartenlesegeräten machen wir einen wichtigen Schritt, um den Justizvollzug bürgerfreundlicher zu gestalten.“

Per Bankkarte raus aus der Haft

In der Werkstatt der JVA Senne hergestellte Dinge, wie dieses Vogelhäuschen können im Knastladen zukünftig per Karte gekauft werden. - © Michaela Heinze
In der Werkstatt der JVA Senne hergestellte Dinge, wie dieses Vogelhäuschen können im Knastladen zukünftig per Karte gekauft werden. | © Michaela Heinze

Die Kartenzahlung soll zunächst in den Justizvollzugsanstalten Attendorn, Bielefeld-Senne und Castrop-Rauxel getestet werden. Alle drei Gefängnisse sind Anstalten des Offenen Vollzugs. „Bei einer positiven Pilotierung ist perspektivisch beabsichtigt, die Geräte in allen 36 Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen einzusetzen“, so ein Sprecher des Justizministeriums.

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Künftig könnte man sich dann zum Beispiel mit der Bankkarte selbst aus einer Ersatzfreiheitsstrafe auslösen, wenn man wieder Geld auf dem Konto hat - oder ein Freund oder Angehöriger den Restbetrag zahlen will. Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn man eine gerichtlich verhängte Geldstrafe nicht zahlen kann. Die Restsumme wird anteilig nach den Tagen in Haft berechnet.

Aus Sicht des Ministeriums könnten portable Lesegeräte auch beim Verkauf von in der Haft hergestellten Produkten genutzt werden, die es auf Messen oder Weihnachtsmärkten gibt. Auch hier können Kunden bislang nur bar zahlen.

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