Bielefeld

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Alle Details zu den Schul- und Kita-Schließungen in Bielefeld

Die Regelung betrifft ausnahmslos alle Kitas, Schulen und Berufsschulen. Bis zum 19. April sind Betreuung und Unterricht in der ganzen Stadt ausgesetzt. Das gilt jedoch nicht für Lehrer und Beschäftigte. Sie haben eine Sonderaufgabe.

Die Zwangsschließungen sind vom Land Nordrhein-Westfalen per Erlass angeordnet worden. | © imago images/Rene Traut

Christine Panhorst
14.03.2020 | 14.03.2020, 12:25

Bielefeld. Am Freitag entwickeln sich die Bielefelder Corona-Zahlen erstmals weniger sprunghaft: 19 Menschen gelten nun als infiziert, rund 300 befinden sich weiterhin in Quarantäne. Stattdessen sind die vom Land NRW angeordneten Kita- und Schulschließungen bestimmendes Thema bei der Pressekonferenz des Krisenstabs.

Die Ansage: Alle Kitas bleiben ab Montag auf längere Sicht geschlossen. Auch der Schulunterricht wird ab Montag und mindestens bis zum Ende der Osterferien ausgesetzt. Für bestimmte Elterngruppen wird es jedoch Notbetreuungen geben, um die Versorgung der Bielefelder Bevölkerung weiterhin gewährleisten zu können.

OB appelliert an Stadtgesellschaft

Kita und Schule seien nun einmal relevante Übertragungsorte, in denen Hygieneregeln oft nur schwer durchsetzbar seien, erklärt Oberbürgermeister Pit Clausen. „Ab Montag wird die Betreuung deshalb auf null heruntergefahren. Die Schulpflicht ist außer Kraft gesetzt. Das ist so drastisch, wie ich es noch nicht erlebt habe, und es zeigt, dass wir in einer Situation sind, die alle jetzt ernst nehmen müssen.

Es ist eine notwendige Maßnahme zum Schutz der Kinder und ihrer Angehörigen. Wir müssen die Wucht des Übertragungsverlaufs abdämpfen." Schon jetzt werde es für das Gesundheitsamt immer schwieriger, ob ihrer hohen Zahl, alle Verdachtsfälle und Kontaktpersonen zu dokumentieren.

Clausen appelliert an die Verantwortung jedes Einzelnen und an das Miteinander in der Stadtgesellschaft. „Wir brauchen jetzt mehr Gemeinsinn. In einer Gesellschaft, in der heute jeder mehr auf sich selbst konzentriert ist, müssen wir alle nun unsere eigenen Interessen zurückstellen und Beschränkungen und Sorgen hinnehmen. Nur so können wir die Verbreitung des Coronavirus verzögern."

Die Situation an den Schulen ab Montag

Der Erlass des Landes NRW stellt eindeutige Regeln auf: Ab Montag ist der Unterricht an allen Grundschulen, weiterführenden Schulen und Berufsschulen ausgesetzt. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist von zwei Tagen, an denen keine Schulpflicht mehr greift und Eltern dringend aufgefordert sind, ihre Kinder zu Hause zu behalten.

Wer jedoch kurzfristig keine Alternativ-Betreuung findet, kann seine Kinder „in eigener Verantwortung und aus eigener Entscheidung" am Montag und Dienstag in der jeweiligen Schule betreuen lassen. „Aber das Ziel ist, nicht zur Schule zu kommen", betont der Oberbürgermeister. „Wer nicht kommt, verpasst auch keinen Unterrichtsstoff."

Im Gegensatz zu den Schülern werde das Lehrpersonal jedoch nicht nach Hause geschickt, erklärt Schuldezernent Udo Witthaus. Ab Mittwoch greift dann die Zwangsschließung aller Bielefelder Schulen bis 19. April.

Notbetreuung in den Klassen 1 bis 6

„Für einen kleinen Teil von Kindern, deren Eltern in unverzichtbaren Funktionsbereichen arbeiten, wird es eine Notbetreuung geben", kündigt der Schuldezernent an. Diese Ausnahme betreffe jedoch ausschließlich Kinder der 1. bis 6. Klassen. Die Notbetreuung übernehme zu den vorherigen Unterrichtszeiten das Lehrpersonal, am Nachmittag übernehmen Mitarbeiter des Ganztags – und dass an jedem Schulstandort.

„In jeder Bielefelder Schule ist bis zum Start der Osterferien ein entsprechendes Betreuungsangebot durch die dortigen Lehrer und Mitarbeiter vorzuhalten", betont Witthaus. Ob es während der schulfreien Zeit Aufgaben für Zuhause oder digitale Unterrichtsformen geben werde, liege im Ermessen der Schulen.

Keine Übergangsfrist in den Kitas

Leider seien Schul- und Kitaschließungen durch das Land NRW nicht einheitlich geregelt worden, bedauert Sozialdezernent Ingo Nürnberger. Hier gibt es keine Übergangsfrist am Montag und Dienstag für Eltern, die die Betreuung kurzfristig nicht regeln können. Mit sofortiger Wirkung ist die Betreuung in Kita und Tagespflege ebenfalls bis 19. April ausgesetzt.

Betroffen sind mehr als 14.000 Kinder und ihre Eltern in Bielefeld. „Diese Eltern sind verpflichtet, ihrer Erziehungsaufgabe selbst nachzukommen." Das betrifft sowohl städtische Kitas als auch die Kitas freier Träger und Tagesmütter-Modelle. „Wir haben eine bunte Kita-Landschaft. Wir stehen jetzt vor der Herausforderung, alle Kitaleitungen und Träger zu erreichen und zu informieren."

Natürlich werde es in den ersten Tagen viel Unruhe geben, wenn Erzieherinnen noch nicht informierte Eltern mit ihren Kindern wieder nach Hause schicken müssten, sagt Nürnberger. „Wir versuchen deshalb, für so viel Klarheit wie möglich zu sorgen. Niemand darf dabei aus den Augen verlieren: Das ganz zentrale Ziel ist der Schutz der Kinder und jedes Einzelnen."

Notbetreuung nur in  Ausnahmefällen

Wie für die Lehrer gilt auch für alle Kita-Mitarbeiter: Der Montag ist für sie ein Arbeitstag. „Sie haben sich bereitzuhalten, auch wenn die Kitas geschlossen bleiben." Denn noch sei nicht abzuschätzen, wie groß der Bedarf an Notbetreuung sei.

Diese, betont Nürnberger, stehe jedoch ausdrücklich nur einem kleinen Personenkreis offen. Ort der Notbetreuung ist die jeweilige Kita, die das zu betreuende Kind auch zuvor besucht hat.

Wer Anrechte auf eine Notbetreuung hat

Sie zählen in der Krise zu den wichtigsten Berufsgruppen: Ärzte und Pflegepersonal (Gesundheitswesen), Polizisten, Feuerwehrleute und Justizpersonal (öffentliche Ordnung), Betreuungspersonal in Kitas und Schulen, die Mitarbeiter von Stadtwerken (Wasser, Gas, Strom und Fernwärme), MoBiel und Müllabfuhr (Ver- und Entsorgung sowie ÖPNV). Ohne sie alle könne die Daseinsvorsorge in der Stadt nicht gesichert werden, betont Nürnberger.

„Für die Kinder von Eltern in diesen zentralen Bereichen werden wir in den Kitas und bis zur 6. Klasse in den Schulen eine Notbetreuung sicherstellen." Ältere Kinder seien dagegen in der Lage, den Tag ohne Betreuung zu Hause zu gestalten. Für sie gibt es keine Möglichkeit der Notbetreuung. Für Supermarkt-Angestellte sind bisher laut Nürnberger vom Krisenstab keine Ausnahme-Regelungen vorgesehen.

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