Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und noch im Besitz eines alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins ist, der muss ihn bis 19. Januar 2022 gegen ein fälschungssicheres Exemplar eintauschen.
Insgesamt ergibt sich durch die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie zudem, dass bis 19. Januar 2033 stufenweise verschiedene Geburtsjahrgänge ihre Fahrerlaubnisse umtauschen sollten. Der Bundesrat stimmte dem Verfahren im Februar 2019 zu. Ziel ist, dass alle Führerscheine, die in der EU im Umlauf sind, ein einheitliches Muster erhalten. Dies soll die Dokumente fälschungssicherer machen. Betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden.
Folgende Termine sind bei einem Papierführerschein, der vor Januar 1999 ausgestellt wurde, zu beachten:
Besitzer eines Scheckkartenführerscheins, der zwischen 1999 und 18. Januar 2013 ausgehändigt wurde, können sich an dieser Übersicht orientieren:
Wie das Bundesverkehrsministerium erläutert, ist der alte Führerschein nach der Frist ungültig. Der Umtausch habe lediglich verwaltungstechnische Bedeutung. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Es ist somit keine Fahrprüfung notwendig, auch nicht, sich vorab ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen, wenn sie nicht auch sonst aufgrund des speziellen Berufs vorgesehen sind. Der neue Führerschein für Pkw (Klasse B) und Motorrad (Klasse A) ist für 15 Jahre gültig. Rund 43 Millionen Führerscheine müssen gegen neue Plastikkärtchen getauscht werden.
Was passiert nach Ablauf der Frist?
Wer über die Frist hinaus weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorradführerschein unterwegs ist, der riskiertein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Mit einem ungültigen Führerschein kann es zudem im Ausland zu Problemen kommen.
Wie läuft der Umtausch ab?
Die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes ist für den Umtausch zuständig. Auto- und Motorradfahrer müssen dort vorsprechen - es kann sein, dass eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist - und benötigen folgende Dokumente: Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, den aktuellen Führerschein. Zudem wird eine Gebühr von etwa 25 Euro fällig. Im Kreis Paderborn sind es aktuell 25,30 Euro zuzüglich 5,10 Euro für den Versand. In Bielefeld sind es ebenso 25,30 Euro sowie 5 Euro für die postalische Zustellung. Der Kreis Gütersloh erhebt bei der Umstellung auf den EU-Kartenführerschein eine Gebühr von 30,30 Euro - sie enthält den postalischen Versand.
Falls die Fahrerlaubnis nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, so muss eine Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde vorgelegt werden. Angefordert werden kann diese per Post, postalisch, häufig auch online.