"Vorsorge"

Der Weg zum richtigen Testament

Das eigene Erbe ist ein Thema, mit dem sich viele zu Lebzeiten nur ungerne beschäftigen. Dabei kann das durchaus sinnvoll sein. 13 wichtige Fragen und Antworten, von Notarkosten bis zur Erbschaftsteuer.

Das Erbe frühzeitig zu regeln, ist für jeden wichtig. | © iStock

25.11.2020 | 25.11.2020, 20:07

Bielefeld. Bis 2027 werden in Deutschland 3.100 Milliarden Euro vererbt. Wir erklären, was beim Thema Testament zu beachten ist.

Wann brauche ich ein Testament?

Ein Testament ist vorrangig nötig, um das Erbe anders aufzuteilen, als es gesetzlich vorgesehen ist. Wer also beispielsweise als Ehemann will, dass sein Erbe erst einmal nur an die Ehefrau und nicht an die Kinder geht, sollte ein Testament aufsetzen. Ferner könnte das Aufsetzen eines Testaments auch für Eltern in einer Patchwork-Familie sinnvoll sein. „Wenn ein Paar sowohl eigene, gemeinsame Kinder hat als auch Kinder aus vorherigen Ehen, bietet sich ein Testament an, um Klarheit zu schaffen", sagt Claus-Henrik Horn, ein Fachanwalt für Erbrecht. Denn erbberechtigt sind nur die jeweils eigenen Kinder, nicht die anderen.

Was ist mit unverheirateten Paaren?

Ohne Testament erhält der überlebende Partner keine Erbschaft. Das gilt auch dann, wenn das Duo beispielsweise eine gemeinsame Eigentumswohnung besitzt. „Dann gehört zwar weiterhin die eine Hälfte der Wohnung dem überlebenden Partner", sagt der Kölner Anwalt Georg Maubach, „ohne Testament werden die Eltern des Partners oder dessen Geschwister aber Erben der anderen Hälfte der Wohnung."

Wie muss ein Testament verfasst sein?

So viel ist vom Erbe steuerfrei. - © NW
So viel ist vom Erbe steuerfrei. | © NW

Wer ein Testament alleine aufsetzt, muss es eigenhändig und handschriftlich schreiben, nicht am Computer. Dies soll Fälschungen verhindern. Der Vererber sollte am Ende mit Ort und Datum unterschreiben. Nachträgliche Ergänzungen sind jederzeit möglich, sie müssen aber ebenfalls unterschrieben werden. Ein gemeinschaftliches Testament eines Ehepaares kann nur verändert werden, wenn beide Ehepartner einverstanden sind.

Was ist das Berliner Testament?

Dies ist die wichtigste Testamentsart in Deutschland. Dabei ernennen zwei Ehepartner den jeweils anderen zum Alleinerben. Erst wenn beide Partner verstorben sind, erhalten die Kinder das Familienvermögen. In diesem Fall schreibt ein Ehepartner das Testament auf, der andere muss mitunterschreiben. Ziel des Berliner Testaments ist es, den überlebenden Ehepartner abzusichern. Außerdem vermeidet die Regelung Diskussionen mit den Kindern, falls diese etwa ein Haus miterben und auf den Verkauf dringen.

Sind Kinder durch das Berliner Testament enterbt bis zum Tod des zweiten Ehepartners?

Theoretisch ja, aber sie können ihren Pflichtteil sofort einfordern. Dies wäre bei einem einzelnen Kind ein Viertel der Erbmasse, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Höhe von 50 Prozent des Erbes. Der zweite gesetzliche Erbteil von ebenfalls 50 Prozent würde auf die Ehefrau entfallen.

Wann sollte ein Anwalt hinzugezogen werden?

Je größer das Vermögen ist und je komplizierter die Familienverhältnisse sind, desto sinnvoller ist, ein Testament von vornherein mit einem Experten zu erstellen. Das Testament kann dann handschriftlich gemacht werden.

Wie teuer ist ein Notar?

Für das notarielle Testament muss eine Gebühr bezahlt werden, die sich nach dem Wert des Vermögens richtet, wie e sich zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments darstellt. Bei einem Nachlasswert von 25.000 Euro fallen Gebühren von 115 Euro an, bei 100.000 Euro sind es 273 Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer, bei 500.000 sind es 935 Euro. Bei Häusern gilt der Verkehrswert.

Wie kann das Testament sicher aufbewahrt werden?

Das notarielle Testament kommt immer in die amtliche Verwaltung beim Amtsgericht. Verfasser eines eigenhändigen Testaments sollten es dort ebenfalls verwahren lassen. Ein Schließfach einer Bank ist dagegen nur sinnvoll als Aufbewahrungsort, falls der spätere Haupterbe dafür sowieso eine Vollmacht hat. „Sonst kann es Wochen dauern, bis die Bank das Schließfach freigibt", sagt Anwalt Maubach.

Darf ich in mein Testament Auflagen aufnehmen?

Ja, die Versorgung des Hundes bis zum Lebensende darf beispielsweise vorgeschrieben werden. Aber es ist umstritten, ob ein Ehepartner in das Testament hineinschreiben darf, dass der überlebende Partner im Falle einer neuen Ehe enterbt würde. „Grundsätzlich sind sittenwidrige Regelungen ungültig", sagt Anwalt Horn, „und ein Quasi-Eheverbot für den überlebenden Ehepartner könnte darunterfallen."

Jetzt neu: Unser Vorsorgeordner hilft Ihnen, einen Überblick zu behalten. - © NW
Jetzt neu: Unser Vorsorgeordner hilft Ihnen, einen Überblick zu behalten. | © NW

Ist es sinnvoll, im Testament einen Testamentsvollstrecker einzusetzen?

Bei erwachsenen Erben rät Horn von der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers eher ab. Sinnvoll könnte das Bestellen eines Testamentsvollstreckers sein, wenn der Erbe ein minderjähriges Kind aus einer früheren Ehe ist. „Sonst könnte die geschiedene Ehefrau als Erziehungsberechtigte faktisch den Zugriff auf das Vermögen erhalten", warnt Horn. „Wer das nicht will, muss im Testament einen Testamentsvollstrecker vorsehen."

Kann ich eine Erbschaft ablehnen?

Ja, Erben können eine Erbschaft ausschlagen. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn das Erbe nur Schulden enthält. Der Erbe muss die Ablehnung in der Regel binnen sechs Wochen gegenüber dem Nachlassgericht erklären.

Was ist mit der Erbschaftsteuer?

Bei sehr vermögenden Familien kann es sinnvoll sein, Teile des Vermögens bereits zu Lebzeiten an die Nachkommen zu übertragen. Dann kann der Erbe den Freibetrag auf ein steuerfreies Erbe eventuell zweimal ausnutzen: einmal bei der Schenkung, später erneut beim Erben über das Testament nach dem Tod. Allerdings sind die Freibeträge höher, als viele Bürger denken: Ein Ehepartner kann dem anderen zum Beispiel 500.000 Euro steuerfrei schenken und später (nach mindestens zehn Jahren) 500.000 Euro steuerfrei vererben.

Wie spende ich meinen Nachlass?

Jeder zehnte Bürger in Deutschland überlegt, mit seinem Erbe einen guten Zweck zu unterstützen. Wer einen Teil seines Geldes beispielsweise an den Tierschutzbund geben will, sollte dies unbedingt im Testament festlegen, raten die Experten von „Finanztest". Denn eine bloße Bitte an einen Erben, eine Organisation zu unterstützen, reiche nicht, weil sie nicht rechtsverbindlich ist.

Unsere Serie zum Thema:

  • 30. November: Digitales Erbe
  • 3. Dezember: Schenkungen – wie man Hinterbliebenen wirksam helfen kann
  • 7. Dezember: Beerdigung – Kosten und Vorbereitung
  • 10. Dezember: Witwenrente und Hinterbliebenen- Versorgung

INFORMATION


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