
Um finanzielle und rechtliche Angelegenheiten in der Ehe und im Scheidungsfall zu regeln, kann der Abschluss eines Ehevertrags vor oder während der Ehe sinnvoll sein. Der Inhalt kann je nach den Bedürfnissen und Wünschen der Partner variieren. Welche Aspekte sie nicht außen vor lassen dürfen, insbesondere wenn eine Gütertrennung oder ein Versorgungsausgleich gewünscht wird, verraten wir Ihnen im Überblick.
Ehevertrag: Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung
Haben die Ehegatten keinen Ehevertrag abgeschlossen, dann leben sie im gesetzlichen Güterstand einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Zunächst bleiben die Vermögen beider Ehepartner getrennt voneinander und jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbst. Im Scheidungsfall findet aber ein Zugewinnausgleich statt. Der Ehepartner, der während der Ehe einen höheren Vermögenszugewinn erzielt hat, muss dann die Hälfte der Differenz an den Ehepartner abführen. In einem Ehevertrag kann der Zugewinnausgleich komplett ausgeschlossen werden und eine sogenannte Gütertrennung vereinbart werden.
Die Gütertrennung in einem Ehevertrag bezieht sich auf die Regelung, dass das während der Ehe erworbene Vermögen und die Schulden der Ehepartner getrennt gehalten werden. Das gilt auch für Vermögenswerte, die vor der Ehe erworben wurden.
Ehevertrag: Eigentum und Vermögen
Der Vertrag sollte eine detaillierte Liste der Vermögenswerte und Schulden jedes Ehepartners zu Beginn der Ehe enthalten. Dies dient als Ausgangspunkt, um festzulegen, welche Vermögenswerte und Schulden als individuelles Eigentum jedes Ehepartners betrachtet werden und welche gemeinsam sind.
Wenn es Vermögenswerte gibt, die während der Ehe gemeinsam erworben oder finanziert wurden, kann der Ehevertrag klären, wie sie im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden. Gemeinsames Vermögen ist möglich durch gemeinsamen Erwerb, zum Beispiel bei einer Immobilie (Miteigentümer) oder beim Hausrat.
Ehevertrag: Regelungen für Erbschaften und Schenkungen
Besitzt ein Ehepartner wertvolle Gegenstände, kann die Erbfolge im Inhalt des Ehevertrags festgehalten werden. Ist ein Ehepartner mit einem Unternehmen selbstständig, kann auch diese Erbplanung sinnvollerweise vertraglich geregelt werden. So kann zum Beispiel der Ehegatte alleiniger Erbe sein oder vom Erbe völlig ausgeschlossen werden.
Ehevertrag: Unterhaltsansprüche vereinbaren

Der Ehevertrag sollte klare Regelungen für den Ehegattenunterhalt und den Kindesunterhalt im Falle einer Scheidung enthalten. Im Falle einer Trennung ist der mehr- bzw. alleinverdienende Ehepartner verpflichtet, dem anderen Unterhalt zu zahlen. Dauer und Höhe können im Ehevertrag festgehalten werden.
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Ehevertrag: Versorgungsausgleich für Altervorsorge
Beim Versorgungsausgleich geht es darum, dass die Ehepartner auf beiden Seiten Anteil an den Ansprüchen auf Altersvorsorge haben. Die Anrechte, die während der Ehe für die Rente erworben wurden, werden dabei hälftig ausgeglichen. Beim Versorgungsausgleich soll garantiert werden, dass keiner der Partner in Bezug auf die persönliche Altersvorsorge benachteiligt wird.
Für wen ein Ehevertrag sinnvoll ist

Ein Ehevertrag kann für Menschen in verschiedenen Situationen sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere für Personen mit erheblichen Vermögenswerten, Geschäftsinteressen, Schulden oder erwarteten Erbschaften. Eheverträge können auch in zweiten Ehen, bei erheblichen Einkommensunterschieden zwischen den Eheleuten oder zur Vermeidung unberechtigter Forderungen nützlich sein.
Sie schaffen Klarheit in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten und können dazu beitragen, Streitigkeiten und Unsicherheiten in Bezug auf Vermögensverteilung und Unterhaltszahlungen zu verhindern. Die Erstellung eines Ehevertrags sollte jedoch stets in Zusammenarbeit mit einem Anwalt erfolgen, um die Interessen beider Partner angemessen zu berücksichtigen.
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Ehevertrag auch nachträglich noch möglich
Selbst nach der Eheschließung ist es möglich, einen nachträglichen Ehevertrag, auch als Nachtragsvertrag oder Ehevertrag nach der Ehe bezeichnet, zu erstellen. Dieser kann dazu dienen, die ursprünglichen Vereinbarungen zu modifizieren oder neue Regelungen hinzuzufügen, um sich den geänderten Umständen oder Wünschen anzupassen. In einem nachträglichen Ehevertrag können beispielsweise Regelungen zur Aufteilung von Vermögen, Unterhaltszahlungen oder Erbrecht nachträglich angepasst werden.
Dies erfordert jedoch die Zustimmung beider Eheleute und sollte ebenfalls in Zusammenarbeit mit einem Anwalt erstellt werden.
Ehevertrag funktioniert nicht ohne einen Notar
Eheverträge sind nur dann gültig, wenn sie vor einem Notar in Anwesenheit beider Partner geschlossen werden. Die notarielle Beglaubigung ist also unbedingt notwendig.