Wegen Volksverhetzung sprach ein Gericht die 93-Jährige Ursula Haverbeck im April 2022 schuldig. Das Urteil: insgesamt ein Jahr Gefängnis. Nun soll die Holocaustleugnerin nach etlichen Verzögerungen ihre Haft antreten. Denn das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Die von Haverbecks Verteidiger beantragte Revision verwarf das Landgericht Berlin einem Bericht des Spiegel zufolge bereits am 28. Juli. Haverbeck hatte 2016 in einem Vortrag und 2018 in einem Interview behauptet, dass es den Holocaust nicht gegeben habe. Das Gericht hatte das Urteil wegen etlicher Vorstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt, und da Haverbeck keinerlei Einsicht oder Reue gezeigt habe - auch nicht nach einer vorherigen, bereits verbüßten zweieinhalbjährigen Haftstrafe in der JVA Bielefeld-Brackwede.
Dem Bericht zufolge soll Haverbeck im Herbst aufgefordert werden, ihr Strafe anzutreten. Verhindern könnte das nur noch ein Antrag auf Haftunfähigkeit durch ihren Anwalt. Ob ein solcher gestellt wird, ist aber noch unklar. Haverbecks Anwalt war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. (bjp)