Düsseldorf (dpa/bjp). Am Freitag soll der Unterricht an allen Schulen in NRW nach eintägiger sturmbedingter Pause wieder stattfinden. Das bestätigte nun das Schulministerium auf Nachfrage. Das Ministerium für Schule und Bildung empfehle den Schulen jedoch aus Gründen der Vorsicht, auf Sportunterricht im Freien beziehungsweise auf andere Außenveranstaltungen am Freitag zu verzichten. Schülerinnen und Schüler, die am Freitag begründet aufgrund der Folgen des Unwetters (etwa wegen Straßensperren, Einschränkung des ÖPNV) die Schule nicht erreichen könnten, würden als entschuldigt gelten.
In Nordrhein-Westfalen ist der Unterricht an allen Schulen an diesem Donnerstag wegen des Unwetters mit heftigen Sturmböen ausgefallen. Das hatte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Mittwoch überraschend im Düsseldorfer Landtag verkündet. Die Entscheidung sei nach Rücksprache mit dem Deutschen Wetterdienst gefallen.
Sie wolle nicht, dass Schüler „im Auge des Sturms" die Schulen aufsuchen. Familienminister Joachim Stamp (FDP) bat Eltern von Kita-Kindern, sei sollten ihren Nachwuchs „am Donnerstag bitte Zuhause betreuen."
Die Schulen würden informiert, schilderte die Ministerin. In einer Schulmail des Ministeriums heißt es: "Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb morgen dennoch im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen zu gewährleisten. Lehrkräfte treten hierzu morgen unabhängig von der Entscheidung über den Unterrichtsausfall ihren Dienst an, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen."
Die Bezirksregierungen handelten ebenfalls entsprechend kurzfristig. Der DWD habe schwere Sturmböen, Orkanböen in hohen Lagen und Windstärken von 10 bis 12 angekündigt. Rechtliche Grundlage der Anordnung sei ein Erlass, der auch bei Extremwetterereignissen greife.
Stamp ergriff in der Debatte zur Schulpolitik kurz das Wort, um zu betonen: „Wir wollen die Kinder nicht gefährden." Angesichts des prognostizierten starken Unwetters sollten Jungen und Mädchen sich nicht in die Kita oder in die Tagespflege begeben.
Was gilt für Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer, die wegen der Unwetterwarnung für Teile von NRW von zu Hause aus arbeiten wollen, können dabei auf Verständnis von ihren Chefs hoffen. „Die überwiegende Anzahl der Unternehmen wird von den Mitarbeitenden nicht verlangen, am Donnerstag zur Arbeit zu erscheinen und dennoch den Lohn für den Tag zahlen", sagte das Vorstandsmitglied des Verbandes für Fach- und Führungskräfte (DFK), Nils Schmidt, am Mittwoch in Essen.
„Wir sehen in derlei Extremsituationen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers an erster Stelle." Allerdings sollten die Beschäftigten nicht einfach zu Hause bleiben, sondern rechtzeitig im Unternehmen Bescheid sagen und nachfragen. Die meisten Beschäftigten hätten ja inzwischen die technischen Möglichkeiten für Arbeit im Homeoffice.
Rein rechtlich liege das sogenannte Wegerisiko beim Arbeitnehmer. Drohten Behinderungen im Straßen- und Zugverkehr, müssten Beschäftigte entsprechend eher losfahren. Erschienen sie nicht im Betrieb, bestehe grundsätzlich auch kein Anspruch auf Arbeitslohn, so der Verband.