
Düsseldorf. Sportwetten dürfen zurzeit eigentlich nur vom staatlichen Betreiber „Oddset" angeboten werden. Doch seit Jahren werden auch private Sportwettbüros geduldet. Es gibt sie inzwischen in fast jeder Stadt. Das Land schafft nun – erst einmal für den Übergang, bis die 16 deutschen Bundesländer sich endlich auf einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag geeinigt haben – neues Recht. Wichtigster Punkt: Private Sportwettbüros, die bisher nur geduldet wurden, können künftig von den Bezirksregierungen genehmigt werden. Zunächst einmal bis zum 30. Juni 2022.
Dabei sollen für die Sportwettbüros, von denen es nach Erkenntnissen der NRW-Staatskanzlei rund 1.300 im Land gibt, künftig die gleichen Abstandsregelungen wie für Spielhallen gelten: Sie sollen mindestens 350 Meter voneinander entfernt sein.
Die Abstandsregelung wird von Spielhallenbetreibern seit langem kritisiert. In Zeiten, in denen Handybesitzer von jedem beliebigen Ort aus an Glücksspielen teilnehmen können, seien terrestrische Abstandsregelungen unsinnig, sagen sie.
Der Hauptausschuss des Landtags hat jetzt mit seiner Mehrheit aus CDU und FDP den Weg für die neue Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags frei gemacht. Der Landtag kann das entsprechende Gesetz nun in der kommenden Woche beschließen.
Kampf gegen Geldwäsche
Für die Kommunen brachte der Donnerstag noch einmal eine gute Nachricht. Denn bei der Geldwäsche-Aufsicht ist das Land zurückgerudert. Ursprünglich wollte die Landesregierung den Kommunen den Kampf gegen kriminelle Geldwäsche in Wettbüros und Spielhallen aufs Auge drücken, doch haben die kommunalen Spitzenverbände dieses Vorhaben – wohl durch ihren energischen Widerstand – verhindert. Sie seien damit überfordert.
Die Bekämpfung von Geldwäsche sei ein wichtiges Element im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung und deshalb eine überörtliche Aufgabe, so ihre Argumentation.
Im Hauptausschuss nun zogen die Regierungsfraktionen von CDU und FDP daraus die Konsequenz. Die Zuständigkeit dafür soll bei den Bezirksregierungen bleiben. Es gibt offenbar auch Überlegungen bei CDU und FDP, im Landeshaushalt mehr Mittel für die personellen Ressourcen der Bezirksregierungen für die Geldwäsche-Aufsicht vorzusehen.
Kritik an Öffnungszeiten
Kritik übten Sprecher von SPD und Grünen an den Öffnungszeiten, die nun – wie auch bei Spielhallen – auf von 6 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts festgelegt wurden. „Wir hätten uns kürzere Öffnungszeiten gewünscht", sagte Elisabeth Müller-Witt (SPD, Gelsenkirchen). Nächtliche und frühmorgendliche Öffnungszeiten seien ein Einfallstor für Spielsüchtige, sagte die Sozialdemokratin und wurde darin auch von Stefan Engstfeld (Grüne, Duisburg) unterstützt. Die SPD stimmte deshalb gegen die neuen Bestimmungen, Grüne und AfD enthielten sich.
Der große neue Staatsvertrag allerdings, in dem vor allem neues Recht für Online-Glücksspiel geschaffen werden soll, lässt allerdings weiter auf sich warten. Bislang konnten sich die 16 Bundesländer noch nicht auf eine einheitliche Regelung einigen.
Das sollen nun Nathanael Liminski (CDU), Chef der NRW-Staatskanzlei, für die CDU-geführten Länder und Christian Gaebler (SPD), Chef der Berliner Senatskanzlei, für die SPD-geführten Länder um die Jahreswende schaffen. Dann könnten die Ministerpräsidenten der Bundesländer den neuen Staatsvertrag im Januar paraphieren.