Düsseldorf. Fast zwei Jahre nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts in Münster ist die 2,5-Prozent-Hürde bei den Wahlen der Stadt- und Gemeinderäte sowie Kreistage jetzt erst einmal vom Tisch.
Die Richter hatten damals die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei den NRW-Kommunalwahlen abgelehnt, weil nicht ausreichend erwiesen sei, dass die kommunale Demokratie ohne Sperrklausel wirklich beeinträchtigt sei.
In manchen Städten sitzen neun oder mehr Parteien im Rat
Die Befürworter der 2,5-Prozent-Hürde – das waren damals SPD, CDU und Grüne im Landtag – hatten die politische Zersplitterung der Kommunalparlamente ins Feld geführt. In manchen Städten sitzen inzwischen neuen oder noch mehr Parteien, viele davon nur mit einem Vertreter.
Die Richter hatten bei ihrem Urteilsspruch im November 2017 auch erklärt, die Sache läge anders, wenn das Land eine Funktionsstörung der kommunalen Demokratie tatsächlich nachweisen könne. NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) hatte daraufhin einen Gutachter beauftragt zu prüfen, ob eine solche Funktionsstörung nachweisbar sei. Das Gutachten liegt nun vor.
Die Zersplitterung fordert die Kommunalräte heraus
Das Ergebnis: Von verbreiteten Funktionsstörungen im Sinne des Verfassungsgerichtshofes könne nicht gesprochen werden. Ministerin Scharrenbach hat daraus die Konsequenz gezogen, dass nun die Pläne, eine Sperrklausel für die Kommunalwahl im September 2020 einzuführen, fallen lässt. „Dies bedauere ich persönlich, denn die Zersplitterung der Räte fordert die kommunale Selbstverwaltung heraus", fügte Scharrenbach allerdings hinzu.
Auch die Grünen im Landtag sehen derzeit keine Möglichkeit mehr, eine Sperrklausel einzuführen, sagte ihr kommunalpolitischer Sprecher Mehrdad Mostofizadeh. Die SPD will dagegen die Kommunalwahlen 2020 abwarten, sagte ihr stellvertretender Fraktionsvorsitzender Christian Dahm (Vlotho). Möglicherweise müsse die Situation dann neu bewertet werden.