Befreiung von GEZ-Gebühren

Rundfunkbeitrag: Diese Personen können sich bald von den Gebühren befreien

Ab Oktober können sich Studentinnen und Studenten von den Rundfunkgebühren befreien. Was sie dafür beachten müssen.

Ab Oktober können sich Studierende von den Rundfunkgebühren befreien lassen - aber nicht alle. | © Sebastian Kahnert/dpa

Dana Johanna Stoll
24.09.2025 | 24.09.2025, 15:23

Für viele ist er wohl ein Dorn im Auge: Der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Co. Monatlich werden die Gebühren in Höhe von mittlerweile 18,36 Euro pro Wohnung von den Konten der Verbraucherinnen und Verbraucher abgezogen. Nur wenige können sich von den Zahlungen befreien – bis jetzt. Denn ab Oktober haben Zehntausende Menschen in ganz Deutschland die Chance, sich von den lästigen Gebühren zu befreien.

Was ist der Rundfunkbeitrag überhaupt?

Seit 2013 werden die GEZ-Gebühren als Rundfunkbeitrag bezeichnet. Die Zahlungen sind monatliche Abgaben in Höhe von 18,36 Euro, die für jede Wohnung erhoben werden. Es ist also egal, wie viele Personen in der Wohnung leben. Für Alleinlebende gilt der gleiche Beitrag wie für eine fünfköpfige Familie.

Mit dem Rundfunkbeitrag werden die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender wie ARD, ZDF oder auch rbb mitfinanziert. Ob sich in der Wohnung ein Fernseher oder ein Radio befindet oder ob die Beitragszahler die Sender überhaupt nutzen, spielt ebenfalls keine Rolle.

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Wer kann sich bereits von dem Rundfunkbeitrag befreien?

Bereits jetzt gibt es Personengruppen, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen müssen. So müssen beispielsweise Sozialleistungsempfänger die Gebühren nicht zahlen. Empfängt eine Person Bürgergeld oder Sozialhilfe, kann sie sich von den Gebühren befreien lassen. Auch Menschen mit Behinderung brauchen die 18,36 Euro unter bestimmten Umständen nicht zahlen. Sind diese Menschen beispielsweise blind oder taub oder sonderfürsorgeberechtigt, können sie einen Antrag auf Befreiung der GEZ-Gebühren stellen oder sie müssen nur etwa ein Drittel der Gebühren zahlen. Auch bestimmte Härtefälle können eine Befreiung des Rundfunkbeitrages beantragen.

  • 💶 Sozialleistungsempfänger: Personen, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten, können von dem Rundfunkbeitrag befreit werden.
  • 🦯 Menschen mit Behinderung: zum Beispiel seh- oder hörgeschädigte Personen oder Sonderfürsorgeberechtigte
  • 💣 Härtefälle: Etwa aufgrund einer hohen finanziellen Belastung können Gebühren ausgesetzt werden.

Wer kann sich ab Oktober von den Gebühren befreien?

Ab Oktober kann sich eine weitere Personengruppe von den Gebühren befreien. Studierende, die BAföG beziehen und aus der Wohnung ihrer Eltern ausgezogen sind, müssen künftig keine Gebühren mehr zahlen. Der Anspruch gilt ab dem Wintersemester 2025/26, also ab Oktober, wenn Studentinnen und Studenten wieder die Uni-Bänke drücken.

Wie kann man sich von den Rundfunkgebühren befreien?

Und die Rundfunkgebühren zu umgehen, muss zunächst geprüft werden, ob die Bedingungen für eine Befreiung auch gegeben sind. Dazu muss die Wohnsituation stimmen, also eine eigene Wohnung bezogen sein. Außerdem müssen diejenigen, die sich befreien wollen, bestimmte Leistungen beziehen. Bislang zählt zum Beispiel das Bürgergeld dazu, ab Oktober können sich auch BAföG-Bezieher von den Beiträgen befreien. Auch eine Behinderung berechtigt Verbraucher dazu, einen erfolgreichen Antrag zu stellen.

Sind diese Bedingungen erfüllt, können die Antragssteller auf der Webseite des ARD/ZDF Deutschlandradio Beitragsservices ein Formular für Befreiung oder Ermäßigung ausfüllen. Das Formular wird dann unterschrieben und mit den nötigen Nachweisen an den Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender geschickt.

  • 🏠 Wohnsituation und empfangene Sozialleistungen überprüfen
  • 📃 Ein Formular von der Webseite des ARD/ZDF Deutschlandradio Beitragsservices für die Befreiung oder Ermäßigung ausfüllen
  • 📮 Das unterschriebene Formular zusammen mit den benötigten Nachweisen an den Beitragsservice schicken