Fragen und Antworten

Neue Grundsteuer in OWL: Darauf müssen sich Mieter jetzt einstellen

Die Grundsteuerreform sorgt für Aufruhr. Vermieter haben ihren Grundsteuerbescheid schon erhalten. Doch was bedeutet das eigentlich für die Mieter?

Viele Mieterinnen und Mieter müssen wegen der neuen Grundsteuer 2026 mit einer erhöhten Betriebskostenabrechnung planen. | © dpa-tmn

Linda Schnepel
05.05.2025 | 05.05.2025, 07:29

Bielefeld. Bei vielen Immobilienbesitzern in OWL flatterte Anfang dieses Jahres bereits der neue Grundsteuerbescheid ins Haus. Manche konnten sich über einen geringeren Betrag freuen – viele andere waren über die stark erhöhte Abgabe entsetzt. Doch was bedeutet das eigentlich für die Mieterinnen und Mieter?

Darf die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden?

Ja, das darf sie, und das wird sie im Regelfall auch. Die Grundsteuer gehört zu den Betriebskosten und wird dort neben weiteren üblichen Posten wie Wasserversorgung, Straßenreinigung und Müllbeseitigung aufgeführt. In modernen Mietverträgen werde meistens auf die Betriebskostenverordnung des Gesetzgebers verwiesen, teilt die Geschäftsführerin des Mieterbunds OWL, Sarah Bohnke, auf Anfrage mit. Dabei handelt es sich um eine Auflistung der üblichen Betriebskostenpositionen. „Findet sich ein Verweis auf die Verordnung im Vertrag, darf die Grundsteuer umgelegt werden“, so Bohnke.

In welchem Umfang darf die Grundsteuer umgelegt werden?

Ist die Umlage im Mietvertrag geregelt, darf die Grundsteuer zu 100 Prozent auf die Bewohner übertragen werden.

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Sarah Bohnke ist Geschäftsführerin des Mieterbunds OWL und gibt Tipps zur neuen Grundsteuer. - © Mieterbund OWL
Sarah Bohnke ist Geschäftsführerin des Mieterbunds OWL und gibt Tipps zur neuen Grundsteuer. | © Mieterbund OWL

Wie hoch kann die Preissteigerung ausfallen?

Die Berechnung sei pauschal schwierig, weil sie von Lage und Baujahr der Immobilie, Bodenrichtwert und Hebesatz der Gemeinde abhängt, erklärt Bohnke.

Bei der vollständigen Vermietung eines Mehrfamilienhauses könnte laut dem Immobilienportal www.immoportal.com ein Rechenbeispiel für die Umlage so aussehen:

Ein Vermieter vermietet ein Mehrfamilienhaus von 250 m² Gesamtfläche mit drei Wohnungen. Die erste Wohnung ist 100 m², die zweite 80 m² und die dritte 70 m² groß. Für das ganze Haus fallen 500 Euro Grundsteuer im Jahr an. Die Umlage auf die einzelnen Wohnungen anhand der anteiligen Wohnfläche wird wie folgt berechnet:

  • 1. Wohnung: 500 € / (250 m² / 100 m²) = 200 € Grundsteuer
  • 2. Wohnung: 500 € / (250 m² / 80 m²) = 160 € Grundsteuer
  • 3. Wohnung: 500 € / (250 m² / 70 m²) = 140 € Grundsteuer

Wann müssen Mieter die neue Grundsteuer zum ersten Mal zahlen?

Während die Vermieter bereits mit den Jahresbescheiden aus dem Januar 2025 die neue Grundsteuer bezahlen mussten, können sie die Abgabe erst mit der Betriebskostenabrechnung im Jahr 2026 an die Mieter weitergeben. Der Abrechnungszeitraum ist dabei in aller Regel das Kalenderjahr – also vom 1. Januar bis 31. Dezember. Spätestens bis Silvester des Folgejahres müsse die Betriebskostenabrechnung bei der Mietpartei eingegangen sein, erläutert Bohnke.

Können Mieter Widerspruch einlegen?

Nein. „Mietparteien können sich leider nicht gegen den Grundsteuerbescheid wehren, da sie nicht Adressat des Bescheids sind. Nur der Eigentümer der Immobilie kann dies tun“, sagt Bohnke. Bisher seien bei ihr noch keine Rückfragen von Mietern zu dem Thema eingegangen.

Worauf sollten Mieter achten?

Die Betriebskostenabrechnung sollte genau überprüft werden. „Es sollte geschaut werden, ob die Grundsteuer nach dem Mietvertrag überhaupt umlagefähig ist und nach welchem Verteilerschlüssel“, sagt Bohnke. Auch eine Belegeinsicht beim Vermieter könne angefordert werden. Dabei könne der Grundsteuerbescheid eingesehen und die in der Abrechnung angegebene Gesamtsumme überprüft werden. „In aller Regel wird das der Fall sein, aber auch hier kann sich beispielsweise ein unbeabsichtigter Tippfehler einschleichen“, sagt Bohnke.

So trifft es die Eigentümer: Neue Grundsteuer in Bielefeld: Was Sie jetzt wissen müssen

An wen können sich Mieter bei Fragen wenden?

Mietparteien können sich an einen Rechtsanwalt oder an örtliche Mietervereine wie den Mieterbund OWL wenden.

Wie stehen Mieter- und Vermieterlobby zu der Grundsteuer?

Der Mieterbund OWL vertritt seit vielen Jahren die Position, dass die Grundsteuer aus der Betriebskostenverordnung gestrichen werden sollte. „Es handelt sich dabei um eine Abgabe, die von Personen erhoben wird, weil sie das Eigentum an einem Grundstück innehaben“, erklärt Bohnke. Daher sollte die Abgabe nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen, die gerade nicht die Eigentümer seien. „Die Weitergabe im Rahmen der Betriebskostenabrechnung führt auch zu einem fragwürdigen Ergebnis: Der Adressat des Bescheids entscheidet, ob er sich dagegen wehrt, und ein Dritter, der die Kosten letztendlich tragen soll, hat keinen Einfluss auf diese Entscheidung.“

Daniela Niermann vertritt als Geschäftsführerin von Haus und Grund Ostwestfalen Lippe die Interessen von Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzern. - © Martin Krause
Daniela Niermann vertritt als Geschäftsführerin von Haus und Grund Ostwestfalen Lippe die Interessen von Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzern. | © Martin Krause

Viele Eigentümer hingegen stellten bereits bei Haus und Grund Ostwestfalen-Lippe Nachfragen zu der vielfach erhöhten Grundsteuer, teilt Geschäftsführerin Daniela Niermann mit. Da der Verband finde, dass die Bundesvorlage für NRW verfassungswidrig sei, liefen bereits mehrere Musterverfahren gegen das Gesetz. Die Grundsteuer sei eine standardmäßige Nebenkosten-Position, die im Normalfall zu 100 Prozent umgelegt werde. Das sei nur folgerichtig, findet Niermann: „Der Vermieter zahlt ja auch seine eigene Grundsteuer.“