
Bielefeld. Die Verbraucherzentrale warnt vor einer perfiden Abzockemasche am Telefon. Dabei nutzen Betrüger ein einfaches „Ja“ von Verbrauchern, um daraus einen fingierten Vertragsabschluss zusammenzuschneiden. Wir erklären, wie Sie sich schützen können – und wie Sie mit eventuellen Forderungen umgehen.
So gehen Betrüger bei der Telefonabzocke vor
Von unbekannten Nummern rufen die Betrüger an und stellen „allgemeine Fragen“, wie sich die Bielefelder Rechtsanwältin Nicoline Schuleit an einen Fall erinnert. „Hören Sie mich?“ oder – wie die Verbraucherschützer angeben – „Sind Sie Hausbesitzer?“ gehören zu den beliebtesten Sätzen im Gespräch. Ein Hinweis auf einen Vertrag erfolgt im Telefonat nicht. So wollen die Betrüger eine Reaktion entlocken, die später zusammengeschnitten werden.
Wenn Nichtsahnende darauf mit dem Wort „Ja“ antworten, reicht das den Betrügern bereits, um aus einem Mitschnitt des Telefongesprächs einen Vertragsabschluss zu konstruieren. Dabei werden laut Anwältin Schuleit eingesprochene Fragen wie „Möchten Sie dieses Auto zum Preis von X kaufen?“ um die Antwort ergänzt. Ein Wort reicht. Denn: Ziel der Abzocker ist es, das „Ja“ wie eine Einwilligung aussehen zu lassen. Unseriöse Gesprächsphrasen werden zusammengeschnitten und lassen einen vermeidlichen Vertragsschluss entstehen.
In der Folge erhalten Verbraucher Schreiben und Rechnungen, in denen sie mit Verweis auf das angebliche Vertragsgespräch aufgefordert werden, Geld zu bezahlen. Im Extremfall mit viel Nachdruck, um Opfern Angst zu machen. Echte Vertragsunterlagen gibt es nicht.
Lesen Sie auch: Polizei warnt vor dieser neuen WhatsApp-Masche
Bei Telefonbetrug „Ja” gesagt – was kann ich tun?
Die gute Nachricht: „Sie haben damit keinen Vertrag geschlossen“, sagt Nicoline Schuleit. Die Zahlungsaufforderungen und Rechnungen können also – um auf Nummer sicher zu gehen – einem Anwalt übergeben werden. „Sie müssen im Grunde aber nichts tun, denn Sie müssen diese Beträge nicht bezahlen“, sagt Schuleit. Die Rechnungen sind also nicht gültig. Ein einziges, aus dem Zusammenhang geschnittenes Wort reicht nicht aus, um etwa in eine Abofalle zu tappen.

Die Beweispflicht für den rechtmäßig abgeschlossenen Vertrag liegt in den meisten Fällen nicht bei den Angerufenen, sondern bei den Anrufern. „Das kommt jeweils auch auf die Art des Vertrags an und was vermeintlich gekauft wurde“, erklärt Schuleit.
Sie bezweifle aber stark, dass Gerichte Tonmitschnitte aus einem Gespräch als einzigen oder gültigen Beweis für die Einwilligung in einen Vertragsschluss akzeptieren.
Polizei hilft bei Betrugsmasche am Telefon
Wer sich unsicher ist, kann auch die Polizei zurate ziehen. Insbesondere Opfer von Enkeltricks täten das auch und brächten die Fälle zur Anzeige, sagt die Bielefelder Polizeisprecherin Hella Christoph.
Die Polizei sei aber auch bei Betrugsfällen mit der „Ja“-Masche und bei Abofallen Ansprechpartner für Betroffene.
Tüftler sind sich sicher: Dieses Gerät schützt vor Betrugsmaschen
5 Tipps: Das können Sie bei einer Telefonabzocke tun
Die Verbraucherzentrale rät bei Anrufen von unbekannten Nummern zu folgenden Verhaltensregeln:
- Tipp 1: Melden Sie sich mit „Hallo“
- Tipp 2: Fragen im ganzen Satz beantworten
- Tipp 3: Auflegen
- Tipp 4: Nummer aufschreiben und Anrufer melden
- Tipp 5: Gezielte Nachfrage an Anrufer
Ruft Sie eine unbekannte Person an, melden Sie sich nicht mit dem Wort „Ja“, sondern sagen Sie Ihren Namen oder „Hallo“. Dadurch können keine Mitschnitte zusammengeschnitten werden. Beantworten Sie Fragen während des Gesprächs im ganzen Satz. Zum Beispiel: Auf die Frage „Können Sie mich hören?“ sagen Sie „Ich höre Sie“. Sagen Sie dem Anrufer mit bestimmtem Ton, dass Sie kein Interesse haben.
Lassen Sie sich nichts entlocken. Das schützt im besten Fall auch gleich vor ungewollten Werbeanrufen. Im Zweifel sagen Sie nichts und legen einfach auf. Firmen dürfen Sie nicht mit unterdrückter Rufnummer kontaktieren. Merken Sie sich also die Telefonnummer – notieren Sie sie im besten Fall. Haben Sie den Eindruck, dass das Gespräch unseriös war, können Sie die Nummer bei der Verbraucherzentrale und der Bundesnetzagentur melden.
Sollte der Anrufer seine Nummer doch unterdrücken, fragen Sie gezielt nach, für welche Firma er anruft. Notieren Sie seine Antwort. So lässt sich besser herausfinden, ob es sich um einen harmlosen Werbeanruf oder Telefon-Abzocke handelt. Allerdings gibt es natürlich keine Garantie dafür, dass er Ihnen im Gespräch die Wahrheit sagt.

Das sind die bekanntesten Nummern von Telefonbetrügern
- +49 84149399139 (Verkauf)
- +49 6924749101 (Andere)
- +49 82212740707 (Andere)
- +49 4053798110 (Gewinnspiel)
- +49 41819474116 (Andere)
- +49 4131976500899 (Werbung)
- +49 41819474158 (Andere)
- +44 447862067600 (Gewinnspiel)
- +49 893732670 (Andere)
- +49 89125031511 (Gewinnspiel)
Hier können Sie die Telefonnummern von Betrügern melden
Im Falle eines Betrugs durch ein Telefonat wehren Sie sich. Werden Sie sofort aktiv und melden die Nummer oder das Institut. So schützen Sie nicht nur andere Bürger vor dem Betrug und dem Missbrauch ihrer Daten, sondern erhalten eventuell auch eine Entschädigung.
Die Bundesnetzagentur ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um missbräuchliche Werbeanrufe geht. Sie können die Nummern sperren und Bußgelder verhängen. In allen anderen Fällen, so rät auch die Verbraucherzentrale, melden Sie es der Polizei.
Die Verbraucherzentrale stellt Musterbriefe für unrechtmäßige Forderungen bereit:
Abwehr einer unberechtigten Forderung (z.B. Abos)Abwehr einer unberechtigten Forderung aus GewinnspielenAbwehr einer unberechtigten Forderung von Inkassounternehmen
Die Verbraucherzentrale hat auch für andere Betrugsmaschen verschiedene Szenarien aufgegriffen und Musterbriefe entwickelt, die der schnellen Hilfe für Verbraucher dienen. Die Musterbriefe können ganz einfach auf der Webseite heruntergeladen und bearbeitet werden.
Welche Arten von Telefonbetrug gibt es noch?

Die Abzocke mit fingierten Vertragsabschluss durch ein Telefonat ist längst nicht die einzige Masche, die Telefonbetrüger nutzen. Um Geld zu erbeuten, geben Sie sich als Bank-Mitarbeiter, Lotto-Anbieter oder auch als Polizisten aus.
Letztere Masche ist besonders perfide: Die Opfer werden im Extremfall mit angeblichen schweren Unfällen in Panik versetzt. Am Telefon erzählen die Betrüger, dass ein nahe stehender Verwandter in einen tödlichen Unfall verwickelt sei. Nun müsse dieser eine hohe Kaution bezahlen, für das jedoch das Geld fehle. Genau das Geld wollten sie von den angerufenen Opfern, oftmals Senioren, haben.
Betrüger geben sich als „Interpol“ oder „Europol“ aus
Vorsicht gilt auch bei Anrufen von Interpol oder Europol. Es häufen sich deutschlandweit Anrufe von diesen oder anderen nationalen und internationalen Polizeibehörden. Die Betrüger rufen in der Regel mit internationalen Rufnummern an und fordern Daten ihrer Opfer. Davor warnt seit einigen Wochen die Bundesnetzagentur. Auch die Verbraucherzentrale rät zur besonderen Vorsicht bei Anrufen der vermeidlichen Behörden.
Bei Annahme des Anrufes hören die Verbraucher laut Informationen der Bundesnetzagentur in vielen Fällen zunächst eine Bandansage, in der sie zum Drücken der Taste „Eins“ auf ihrem Telefon aufgefordert werden. Sagen müssen sie im ersten Schritt noch nichts. Nach Drücken der Taste erfolgt eine Weiterleitung zu einer Person, die – teils in englischer Sprache – dann letztlich aber zur Herausgabe persönlicher Daten oder zur Überweisung von Geld auffordert.