Technik und Regeln

Diese Neuerungen gelten 2024 für Autofahrer

Eine Änderung bei Winterreifen, neue Fahrassistenten und weniger Förderung für E-Autos: Autofahrer müssen 2024 neue Regeln beachten. Ein Überblick.

Symbolfoto: Für Winterreifen gelten ab 2024 neue Regelungen. Nicht alle Reifentypen dürfen zukünftig bei winterlichen Bedingungen straffrei genutzt werden. | © Pixabay, HutchRock

Matthias Reiprich
07.02.2024 | 08.02.2024, 11:22

Bielefeld. 2024 müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer auf neue Regeln einstellen. Unter anderem Julia Meier vom ADAC Ostwestfalen-Lippe gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen für das Jahr 2024:

Förderung von E-Autos

Bereits zum 1. Januar 2023 hat der Bund die Förderung elektrischer Fahrzeuge sowie von Brennstoffzellenfahrzeugen reduziert. Seit 1. September 2023 profitieren nur noch Privatkunden vom sogenannten Umweltbonus, das bleibt auch für 2024 so bestehen. Im Jahr 2024 werden allerdings nur noch Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis 45.000 Euro mit 3.000 Euro staatlich gefördert. Eine Förderung für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis über 45.000 Euro gibt es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr.

Winterreifen

Noch bis zum 30. September 2024 gelten Reifen mit der Kennzeichnung „M+S“ (steht für: Matsch und Schnee), die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind, als wintertauglich. Nach diesem Stichtag sind mit der Nutzung der Reifen, die seit 2018 nicht mehr produziert werden, bei winterlichen Verhältnissen Strafen wie Bußgelder und Punkte in Flensburg verbunden. Weiterhin gültige Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke.

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Kindersitze

Die alte Norm (UN Reg. 44), die Kindersitze in fest definierte Gewichtsklassen eingeteilt hat, wird ab August 2024 nicht mehr verkauft. Ein Abverkauf von Lagerware ist noch bis August 2024 möglich. Ein Verwendungsverbot ist aktuell nicht geplant, vorhandene Sitze dürfen weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden. Neu hergestellt werden jedoch nur noch Kindersitze mit der aktuellen Norm (i-Size UN ECE Reg. 129), die sich an der Größe des Kindes orientiert.

Fahrassistenzsysteme

Viele Fahrassistenzsysteme werden bei neu zugelassenen Fahrzeugen ab Juli 2024 verpflichtend. Dazu gehören der intelligente Geschwindigkeitsassistent, der den Fahrer auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hinweist, das Notbremslicht, der Rückfahrassistent, der Notfall-Spurhalteassistent, der Müdigkeitsassistent sowie die alkoholempfindliche Wegfahrsperre.

Außerdem wird der Notbremsassistent bei Neuwagen zur Pflicht. Er schaltet sich aktiv ein, wenn der Fahrer nicht auf die Warnsignale reagiert und leitet eine Vollbremsung ein, um den Unfall zu verhindern oder zumindest den Aufprall abzumildern.

Blackbox fürs Auto

Aus Flugzeugen sind die sogenannten Blackboxes bereits bekannt. Die verbindliche Einführung für neu zugelassene Fahrzeuge erfolgt analog zu den Fahrassistenzsystemen ebenfalls im Juli 2024. Die Blackbox sichert unfallbezogene Parameter kurz vor, während und unmittelbar nach einem Aufprall. Die Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert und können im Anschluss an eine Kollision von einem Sachverständigen ausgelesen werden. Sie geben wichtige Informationen für die Unfallrekonstruktion.

Spritpreise

Zum 1. Januar 2024 wurde der CO2-Preis von 30 auf 45 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid erhöht. Dem ADAC zufolge erhöhte sich dadurch im Vergleich zu 2023 der CO2-Preis für den Liter Benzin um rund 4,3 Cent und der für den Liter Diesel um rund 4,7 Cent. Ursprünglich hatte die Regierungskoalition versprochen, ein Klimageld einzuführen, um die Mehrbelastung durch den steigenden CO2-Preis beim Tanken und Heizen mit fossilen Energien auszugleichen. Wann dieses Klimageld kommt, ist derzeit aber unklar.

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Bußgelder aus der Schweiz

Deutsche Autofahrer, die in der Schweiz zum Beispiel wegen zu schnellen Fahrens erwischt wurden, konnten entsprechende Zahlungsaufforderungen von dort bisher durchaus aussitzen. Denn Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Damit könnte noch im Frühjahr 2024 Schluss sein. Dann könnte der im Oktober beschlossene deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft treten. Die Folge: Bußgelder aus der Schweiz werden auch in Deutschland eingetrieben. Das Ganze würde nach Inkrafttreten auch umgekehrt gelten: Bußgelder von Schweizer Autofahrern in Deutschland können künftig auch dort vollstreckt werden.