Düsseldorf. Die NRW-Landesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die Abstände von Windenergieanlagen gesetzlich geregelt werden sollen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig Windkraftanlagen in einem Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden und bebauten Ortsteilen errichtet werden dürfen. Bislang galt ein Abstand von 1.500 Metern. Für Anlagen, die über eine Baugenehmigung verfügen, aber noch nicht errichtet sind, soll genauso wie für vollständig vorliegende Bauanträge ein Bestandsschutz gelten.
Erneuerbare Energien NRW lenkt beim Windkraft-Abstand ein
Ein neuer Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung sieht künftig einen Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung vor. Kritik kommt vom Landesverband für Erneuerbare Energien.

24.12.2020 | Stand 24.12.2020, 14:03 Uhr

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