0
Mit einem neuen Gesetz soll in NRW künftig der Abstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung neu geregelt werden. - © Symbolfoto: Jens Reddeker
Mit einem neuen Gesetz soll in NRW künftig der Abstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung neu geregelt werden. | © Symbolfoto: Jens Reddeker

Erneuerbare Energien NRW lenkt beim Windkraft-Abstand ein

Ein neuer Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung sieht künftig einen Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung vor. Kritik kommt vom Landesverband für Erneuerbare Energien.

Sebastian Beeg
24.12.2020 | Stand 24.12.2020, 14:03 Uhr

Düsseldorf. Die NRW-Landesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die Abstände von Windenergieanlagen gesetzlich geregelt werden sollen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig Windkraftanlagen in einem Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden und bebauten Ortsteilen errichtet werden dürfen. Bislang galt ein Abstand von 1.500 Metern. Für Anlagen, die über eine Baugenehmigung verfügen, aber noch nicht errichtet sind, soll genauso wie für vollständig vorliegende Bauanträge ein Bestandsschutz gelten.

Mehr zum Thema


Newsletter abonnieren

Wirtschaft-OWL

Mächtige Familienunternehmen, kreative Start-ups, solides Handwerk – all das zeichnet Ostwestfalen-Lippe aus. Jeden Freitagmorgen neu versorgen wir Sie in unserem Wirtschaftsnewsletter mit den wichtigsten Informationen aus unserer starken Region. Damit Sie mitreden können.