Weiterverkauf

Weiterverkauf von Tickets: Der Kampf gegen den Schwarzmarkt

Inserate von Karten für ausverkaufte Konzerte zu horrenden Preisen führen regelmäßig zu Ärger bei Fans. Veranstalter wollen dagegen vorgehen.

Der Ticketkauf im Internet birgt Fallen. | © Verwendung weltweit

27.08.2019 | 27.08.2019, 19:47

Bielefeld. Wer kennt das nicht: Pünktlich zum Vorverkaufsstart will man Konzertkarten seines Lieblingskünstlers kaufen. Doch schon nach wenigen Minuten sind alle vergriffen.

Ärgerlich wird es, wenn die Karten nur kurze Zeit später auf Plattformen wie zum Beispiel Ebay, Viagogo oder Eventim Fansale angeboten werden - und zwar zum doppelten Preis. Doch verboten ist das in Deutschland bislang nicht, weiß der Bielefelder Rechtsanwalt Ralf Petring.

Veranstalter und Touragenturen versuchen jedoch dagegen vorzugehen. Sie schreiben Klauseln in ihre Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB), die es zum Beispiel untersagen, die Eintrittskarten zu einem höheren Preis zu veräußern. "Darüber, wie verbindlich diese sind, lässt sich aber streiten", meint Petring.

Beispiel Ed Sheeran

Als im Frühjahr diesen Jahres Karten für Ed Sheerans zwei Deutschlandkonzerte im Sommer auf den Markt kommen, ist der Ansturm riesig. Beim Ticketanbieter Eventim, der Marktführer in Deutschland ist, konnten Fans noch vor dem offiziellen Vorverkaufsststart Tickets erwerben. Die Auftritte sind zügig ausverkauft.

Später werden Zusatz-Konzerte angekündigt. Doch zu diesem Zeitpunkt finden sich schon zahlreiche Inserate für die Konzerttickets auf Verkaufsplattformen wie Eventim Fansale. Hier können Personen ihre bereits gekauften Tickets weiterverkaufen, und zwar zum Festpreis oder als Auktion - Ebay lässt grüßen.

"Obwohl Tickets nicht retourniert werden können, möchten wir unseren Kunden die Möglichkeit bieten, im Verhinderungsfall Eintrittskarten legal und sicher weitergeben zu können. Umgekehrt bieten wir Interessenten, die auf der Suche nach Tickets sind, ein entsprechendes Angebot für zum Beispiel ausverkaufte Shows", sagt Christian Steinhof, Leiter der Unternehmenskommunikation bei Eventim, über das Portal.

Gewerbsmäßiger Händler

Dass nicht immer Verhinderungen, sondern auch Gewinnabsichten hinter den Angeboten stecken, dürfte auf der Hand liegen. Doch wer Eintrittskarten regelmäßig gewinnbringend verkauft, läuft Gefahr, als gewerbsmäßiger Verkäufer eingestuft zu werden - mit allen ordnungs- und finanzbehördlichen, bußgeldmäßigen sowie steuerlichen Konsequenzen.

Hinzu kommt, dass einige Veranstalter den gewerbsmäßigen Weiterverkauf in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) untersagen. "Daher kann das auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen", sagt Rechtsanwalt Petring.

Die Ed-Sheeran-Karten waren als Schutzmaßnahme personalisiert. Das heißt, dass der Name des Erstkäufers darauf abgedruckt war. Konzertbesucher müssen beim Einlass daher nicht nur das Ticket, sondern auch einen Personalausweis vorlegen. Bei der Veranstaltung in Hannover wurde Letzterer laut Zeugenaussagen jedoch nicht kontrolliert.

Beispiel Rammstein

Eventim-Sprecher Christian Steinhof teilt mit: "Um den nicht-autorisierten Zweitmarkt gezielt einzudämmen, setzt eine steigende Zahl von Künstlern und Event-Veranstaltern auf personalisierte Tickets. Neben Ed Sheeran zählen auch Rammstein zu den jüngsten und prominentesten Beispielen: Inhaber von Tickets für die Rammstein-Konzerte in Deutschland haben über Fansale - und nur über Fansale – die Möglichkeit, ihre personalisierten Eintrittskarten weiterzugeben. In Absprache mit Rammsteins Tourneeveranstalter MCT haben wir dabei auch die Möglichkeit geschaffen, Tickets an Freunde und Bekannte weiterzugeben, bevor sie in den öffentlichen (Wieder-)Verkauf gelangen. Der Kaufpreis darf den des Originaltickets in keinem Fall übersteigen."

Beispiel Sascha Grammel

Ähnliche Auflagen gibt es auch für die Eintrittskarten des Comedians Sascha Grammel, der im September drei Auftritte in Ostwestfalen-Lippe hat. Auf den Tickets muss der Name handschriftlich eingetragen werden.

Darunter ist unter anderem zu lesen: "Auf einen Dritten ist die Zugangsberechtigung nur übertragbar, wenn der Dritte keinen höheren Preis als den auf der Karte ausgewiesenen Preis zahlt. Zulässig ist maximal ein Nebenkostenaufschlag in Höhe von 25 Prozent, zum Beispiel für Porto- und Vermittlungskosten."

Kritik an Viagogo

Das Konzertbüro Hans Stratmann ist Veranstalter der Comedy-Auftritte. Mitarbeiterin Julia Rieseler sagt, dass man mit den Touragenturen der Künstler zusammenarbeite, was die Weiterverkaufsbestimmungen angehe. "Wir bekommen täglich Storno-Anfragen, aber Tickets sind eben vom Umtausch ausgeschlossen. Ausnahmen machen wir nur in seltenen Fällen, wie Todesfällen oder längeren Krankenhausaufenthalten", schildert sie.

Auch Beschwerden über die Plattform Viagogo bekämen die Mitarbeiter oft zu hören. Sie warnt: "Viagogo ist keine lizensierte Vorverkaufsstelle. Ob dort gekaufte Tickets wirklich gültig sind, zeigt sich erst am Scanner beim Einlass der Veranstaltung. Daher stellen wir entsprechende Hinweisschilder auf, um Diskussionen vor Ort zu minimieren."

Fans, die trotz Eintrittskarten, die über Viagogo gekauft wurden, nicht zu Konzerten reingelassen wurden - solche Vorfälle habe es laut Medienberichten sowohl bei Konzerten des Sängers Ed Sheeran, als auch der Rockband Rammstein gegeben. Die Veranstalter hatten einstweilige Verfügungen gegen den Ticketverkauf der deutschen Konzerte auf Viagogo erwirkt. Offizielle Tickets waren nur über Eventim zu bekommen.

Sicherheit kostet

Eventim Fansale wirbt wegen der schwarzen Schafe mit zusätzlicher Sicherheit: "Wir sichern alle Transaktionen für den Käufer und Verkäufer durch ein spezielles Treuhandverfahren ab", sagt Sprecher Steinhof.

Außerdem würden Tickets, die bei Eventim gekauft sein sollen, mittels Barcode auf Echtheit geprüft. Doch diesen Service lässt sich die Plattform gleich dreifach etwas kosten: Käufer zahlen 15 Prozent und Verkäufer 10 Prozent des Verkaufspreises - plus die Ticketgebühr beim Erstkauf.

EU-Richtlinie

Die Europäische Union (EU) hat das Problem des gewerblichen Weiterverkaufs erkannt: Das Parlament hat laut der Organisation The Face-value European Alliance for Ticketing (FEAT) den Weg dafür frei gemacht, automatisierte Ticketkauf-Software, so genannte Bots, verbieten zu lassen.

Wiederverkäufer müssten zudem aus Gründen der Transparenz zukünftig angeben, ob sie professionell mit Tickets handeln. Ticketanbieter Eventim begrüßt die Regeln. Umgesetzt wurde die EU-Richtlinie in Deutschland jedoch noch nicht.

KOMMENTAR DER REDAKTION


Gesetzgeber ist gefordert


Endlich kommt der eigene Lieblingskünstler auf Tour. Fans warten teils Jahre darauf. Doch dann sind die Karten binnen weniger Minuten ausverkauft, und die Fans gehen leer aus. Wenn sie im Internet suchen, finden sie aber schon kurze Zeit später Angebote auf Verkaufsplattformen zu utopischen Preisen. Das ist unfair und sollte nicht erlaubt sein. Verkäufer mit dieser Masche nutzen die Situation der Fans aus. Auch generell 25 Prozent Aufschlag zu erlauben, wie der Veranstalter von Sascha Grammel, ist noch zu viel. Porto- und Versandmaterialkosten zu addieren ist okay, mehr aber nicht. Der Gesetzgeber sollte hier tätig werden. Ebenfalls nicht in Ordnung ist es von den Verkaufsplattformen, die Inserate nur wenige Minuten nach dem Konzert-Vorverkaufsstart zu den überhöhten Preisen zuzulassen. Besonders bei Eventim Fansale, dem Partner von Marktführer Eventim, ist das scheinheilig. Der Anbieter fördert damit - wie Ebay, Viagogo, Ticketbande und Co. auch - den Schwarzmarkt. Nur hat man als Käufer hier zumindest die Gewissheit, echte Karten zu bekommen. Und daran verdient Eventim Fansale ganz gut. Regeln wie bei Rammstein, die besagen, dass der Wiederverkaufspreis den Originalpreis nicht übersteigen darf, sollte es daher viel öfter geben.