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Corona-Gipfel: Kontaktbeschränkungen nach Weihnachten beschlossen

Die Spitzen von Bund und Ländern kommen am Nachmittag zusammen, um über schärfere Corona-Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Ein Überblick über den Entwurf.

Silvesterpartys werden in diesen Jahr nur in sehr kleiner Runde möglich sein. | © Pixabay/Symbolfoto

21.12.2021 | 21.12.2021, 18:28

Berlin (dpa/jw). Mit Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte, voraussichtlichen Einschränkungen bei Veranstaltungen und Club-Schließungen will die Politik der befürchteten Omikron-Welle in der Corona-Pandemie begegnen. Aktuell beraten Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder über erneute Maßnahmenverschärfungen.

Bereits beschlossen sollen laut einem Insider Kontaktbeschränkungen sein. Demnach werden für Geimpfte und Genesene bei privaten Zusammenkünften ab dem 28. Dezember nur noch maximal zehn Personen erlaubt.

Streit gab es am Nachmittag in diesem Punkt über das Vorpreschen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Kurz vor der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hatte das RKI wegen der Omikron-Gefahr sofortige maximale Kontaktbeschränkungen gefordert. Während der MPK appellierte dann auch der MPK-Vorsitzende und nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) an Bund und Länder, einen möglichst hohen Schutzwall gegen die befürchtete Omikron-Welle zu bauen.

Hamburg hat bereits vor dem Gipfel härtere Regeln beschlossen: Schon zu Weihnachten gelten dort Kontakbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene.  Nur noch zehn Personen dürfen sich treffen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Für Ungeimpfte gelten strengere Regeln. Auch die niedersächsische Landesregierung hat bereits in der vergangenen Woche eine sogenannte Weihnachtsruhe auf den Weg gebracht. Von Heiligabend bis zum 2. Januar dürfen sich drinnen maximal 25 Menschen treffen, das gilt auch für gegen das Coronavirus geimpfte oder von einer Covid-Infektion genesenen Menschen.

Vor dem Gipfel hatten Vertreter von Bund und Ländern bereits angedeutet, wie die neuen Regeln für Deutschland aussehen könnten. Laut der Beschlussvorlage von Dienstag, 14 Uhr, zeichnen sich folgende Maßnahmen ab:

Weihnachten

Die Regeln für Weihnachten bleiben außer in Hamburg und Niedersachsen voraussichtlich wie sie sind. Laut Beschluss der letzten Bund-Länder-Runde von Anfang Dezember gilt: Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Kinder sind ausgenommen. Keine Beschränkung soll es für Treffen geben, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen. „Die Zahl der Kontakte bei Familienfeiern sollte eigenverantwortlich begrenzt werden", heißt es in den Beratungsvorlagen.

Silvester

Spätestens nach Weihnachten werden sich aber dann auch Geimpfte und Genesene außerhalb Hamburgs und Niedersachsens nicht mehr unbegrenzt treffen können. Maximal zehn Personen sind noch erlaubt. Kinder zählen nicht mit. Ist ein Ungeimpfter oder Nicht-Genesener dabei, soll weiterhin gelten: maximal der eigene Haushalt plus zwei Personen eines anderen. Große Silvesterpartys sind damit tabu. „Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten", heißt es in den Papieren.

>>> RKI: Hohes Risiko für zweifach Geimpfte wegen Omikron

Partys in Clubs

In einigen Bundesländern - etwa in NRW - darf schon seit einiger Zeit nicht mehr getanzt werden. Schließungen sind nach dem letzten Bund-Länder-Beschluss von Anfang Dezember aber an den Inzidenzwert von 350 gekoppelt. Nun könnte bundesweit spätestens ab dem 18. Dezember die Musik ausgehen. „Clubs und Diskotheken („Tanzlustbarkeiten") in Innenräumen" werden voraussichtlich geschlossen.

Großveranstaltungen

Für Fußballspiele, Konzerte oder andere Veranstaltungen könnte es neue Zuschauerobergrenzen geben oder vielleicht sogar Zuschauerverbote. SPD-Chefin Saskia Esken hatte von einer „wesentlichen Beschränkung der Großveranstaltungen" gesprochen. Nach bisheriger Beschlusslage vom letzten Bund-Länder-Gipfel Anfang Dezember gilt, dass Stadien und Konzerthallen zu maximal zu 50 Prozent ausgelastet werden dürfen, draußen mit höchstens 15.000 Zuschauern, drinnen mit maximal 5.000.

Geschäfte, Schule, Restaurants

Echte Lockdown-Maßnahmen wie zum Beispiel in den Niederlanden mit geschlossenen Geschäften, Schulen und Lokalen sind in Deutschland zunächst wohl nicht geplant. Die Ampel-Parteien hatten das Infektionsschutzgesetz im Herbst so geändert, dass das ohne weiteres auch nicht möglich wäre. „Wenn es die pandemische Lage erzwingen würde, dann müsste der Bundestag das wieder ändern", hatte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) gesagt. Sollte sich die Lage im Januar extrem verschärfen, dürften entsprechende Forderungen lauter werden.

Kritische Infrastruktur

Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung hatte vor einer extremen Belastung des Gesundheitssystems und der gesamten kritischen Infrastruktur, wie Kliniken, Feuerwehr oder Stromversorgung gewarnt, sollten viele Menschen zeitgleich krank werden oder in Quarantäne müssen. Der Grund: Die Omikron-Variante wird als deutlich ansteckender eingeschätzt. Bei den Beratungen von Bund und Ländern geht es nun auch darum, Vorbereitungen zu treffen. „Bund und Länder fordern die Betreiber kritischer Infrastrukturen auf, ihre jeweiligen betrieblichen Pandemiepläne umgehend zu überprüfen, anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können", heißt es in den vorab bekanntgewordenen Beratungsvorlagen.

Die deutschen Krebszentren fürchten massive Engpässe bei der Vorsorgung von Krebspatienten. Bereits jetzt hätten zwei Drittel der Kliniken keine Kapazitäten mehr, um weitere Krebspatienten aufzunehmen. "Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass überfüllte Intensivstationen wegen Covid-19 zu einer ungewollten Priorisierung der zu behandelnden Patientinnen und Patienten - und damit zu einer stillen Triage - führen", sagt Thomas Seufferlein, Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft. Es sei deshalb immens wichtig, entsprechende Versorgungskapazitäten in den Krankenhäusern, insbesondere den Krebszentren, für Krebspatienten sicherzustellen.

Impfkampagne

Bund und Länder wollen das Impftempo weiter hochhalten. Wie aus den Beschlussvorlagen hervorgeht, soll das Ziel ausgegeben werden, bis Ende Januar weitere 30 Millionen Impfungen (Booster-, Erst- und Zweitimpfungen) zu erreichen. Impfangebote speziell für Kinder sollen „soweit noch nicht geschehen" auf- und ausgebaut werden, „um diesen einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen zu ermöglichen".

Impfpflicht

Angesichts der Omikron-Gefahr machen die Unionsgeführten Bundesländer sowie das grün regierte Baden-Württemberg Druck auf die Bundesregierung, die allgemeine Impfpflicht voranzutreiben. Das Auftreten der Corona-Virusvariante Omikron erhöhe die „Dringlichkeit" der für Februar 2022 in den Blick genommenen Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, heißt es in einem Beschlussentwurf der sogenannten B-Länder für die aktuellen Krisenberatungen.