Gericht

Urteil zur Maskenpflicht an Schulen gekippt - Richter unter Verdacht

Corona-Leugner sollen den Familienrichter aus Weimar bei seinem Maskenbeschluss beeinflusst haben. Das Urteil wurde jetzt vom Thüringer Oberlandesgericht aufgehoben.

Felix Huesmann
19.05.2021 | 19.05.2021, 21:07

Jena. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hat den umstrittenen Beschluss eines Weimarer Familienrichters zur Test- und Maskenpflicht an Schulen aufgehoben. Das Thüringer Bildungsministerium hatte Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Das Oberlandesgericht in Jena urteilte nun, der Familienrichter sei für die Überprüfung der Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen gar nicht zuständig gewesen.

Das Weimarer Amtsgericht hätte vor einer Entscheidung in der Sache zunächst über seine Zuständigkeit entscheiden müssen, so das Oberlandesgericht. Für die Kontrolle des Behördenhandelns, also auch der Umsetzung von Corona-Maßnahmen in den Schulen, seien allein die Verwaltungsgerichte zuständig.

Das Oberlandesgericht hob den Beschluss deshalb bereits am 14. Mai auf, verkündet wurde er erst an diesem Mittwoch. Dagegen kann noch Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Weimar den Beschluss des Familienrichters bereits als „offensichtlich rechtswidrig" eingestuft und die Gültigkeit der Corona-Maßnahmen bestätigt.

Weimarer Beschluss berief sich auf zweifelhafte Gutachten

Eine Mutter von zwei Weimarer Schülern hatte beim Familiengericht am Amtsgericht Weimar angeregt, von Amts wegen ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung einzuleiten. Ihre acht und 14 Jahre alten Kinder würden durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung psychisch und körperlich beeinträchtigt, erklärte die Mutter. Außerdem gebe es keine Beweise für eine Wirksamkeit der Maßnahmen. Um gegen die Infektionsschutzmaßnahmen vorzugehen, nutzte sie offenbar ein Musterschreiben einer Initiative, die sich gegen Corona-Schutzmaßnahmen einsetzt.

Der Richter folgte der Anregung und auch der Argumentation der Mutter und untersagte den Schulleitungen und Lehrerinnen und Lehrern der beiden betroffenen Schulen im April, die Einhaltung der Corona-Maßnahmen anzuordnen. Der Beschluss sorgte bundesweit für Aufsehen, auch weil der Richter sich auf Gutachten von drei bekannten Corona-Maßnahmengegnern berief.

Die bestellten Gutachter sind Mitglieder des Vereins Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e. V., in dem sich mehr oder weniger prominente Maßnahmengegner und Corona-Verharmloser zusammengeschlossen haben. Sie machen nicht nur gegen die Maskenpflicht, sondern auch gegen Corona-Impfungen mobil.

Gegen den Weimarer Richter wird ermittelt

Der Beschluss hatte anschließend auch für den Weimarer Richter direkte Konsequenzen: Die Staatsanwaltschaft Erfurt nahm Ermittlungen gegen ihn wegen des Verdachts der Rechtsbeugung auf. Im Zuge der Ermittlungen gab es eine Hausdurchsuchung bei dem Richter, sein Handy und sein Laptop wurden beschlagnahmt.

Der Weimarer Familienrichter wurde vorab offenbar gezielt ausgesucht. Eine ortsansässige Rechtsanwältin hatte nach Informationen der „Thüringer Allgemeinen" in Telegram-Gruppen von Corona-Maßnahmengegnern gezielt nach Klagewilligen gesucht, deren Nachnamen mit den Buchstaben B, E, F, H, I, J, L, Q, R, S, T, U, V und X anfangen. Für diese Buchstaben ist laut Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts jener Richter zuständig, der schließlich den nun vom Oberlandesgericht aufgehobenen Beschluss fällte.