Beschlussvorlage

Lockdown-Verlängerung bis kurz vor Ostern - aber mit Lockerungen

Ein Entwurf enthält einen Vier-Stufen-Plan. Kassiert würde demnach de facto der bisherige Beschluss, Öffnungen prinzipiell vom Unterschreiten eines Inzidenzwertes von 35 abhängig zu machen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel berät am Mittwoch mit den Länderchefs darüber, wie es mit den Corona-Beschränkungen weitergeht. | © AFP

02.03.2021 | 02.03.2021, 16:52

Berlin (AFP). Bund und Länder entscheiden am Mittwoch mal wieder, wie es in der Corona-Krise weitergeht. Die Lage ist heikel: Nach vielen Wochen des Lockdowns wird der Ruf nach Lockerungen immer lauter - zugleich steigt die Zahl der Neuinfektionen nach einer längeren Talfahrt wieder an. Die Beschlussvorlage einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe gibt Hinweise darauf, wie es nun weitergehen könnte. Entschieden wird erst am Mittwoch.

Was öffnet bald wieder?

In ihrer Besprechung am 10. Februar hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vereinbart, dass weitere Lockerungen erst vorgenommen werden können, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz "stabil'" unter 35 liegt. Davon sind bisher alle Länder weit entfernt - und nun wird der Wert laut der Beschlussvorlage teilweise kassiert: Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sollen schon in Kürze bundesweit einheitlich öffnen können. Bisher gibt es hier einen Flickenteppich.

Für den nächsten Schritt soll allerdings wieder die Marke von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gelten: Wird der Wert stabil unterschritten, könnenEinzelhandel, Museen, Zoos und Außensportstätten unter Auflagen wieder öffnen. Wenn sich danach die Inzidenz in einer Region 14 Tage lang nicht verschlechtert, soll die Öffnung der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos folgen.

Schon ab Montag sollen die privaten Kontaktbeschränkungen gelockert werden: Nach den ersten Plänen dürfen sich dann bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen, Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt.

Zugleich soll die Homeoffice-Pflicht bis Ende April verlängert werden. Die Verpflichtung der Arbeitgeber, den Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen, sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen, gilt aktuell bis zum 15. März.

Unklar ist noch, wie es mit Schulen und Kitas weitergeht. Abgesehen von Grundschul- und Abschlussklassen ist der Präsenzunterricht weiter ausgesetzt. Auch die Kitas sind vielerorts noch im Notbetrieb, so dass viele Kinder seit Mitte Dezember Zuhause betreut werden müssen. In der Beschlussvorlage wird hierzu keine Aussage getroffen. NRW-Gesundheitsministerin Yvonne Gebauer plant einem Interview zufolge noch im März weitere Schulöffnungen.

Fester Bestandteil der Lockerungsstrategie müsse eine "Notbremse" sein, "wenn die Zahlen wieder hochgehen". Details dazu wolle Merkel am Mittwoch mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten besprechen. Merkel sagte, dass die Menschen sich Öffnungen "sehnlichst" wünschen, wie Teilnehmer einer Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Dienstag berichteten.

Schnell- und Selbsttests

Spätestens ab Anfang April sollen sich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Erzieherinnen regelmäßig testen lassen können. In NRW ist der Impfstart für Erzieher und Lehrer für den 8. März geplant. Auch Unternehmen müssen den Plänen zufolge ihren Beschäftigten regelmäßige Tests anbieten.

Die Schnelltests seien aber derzeit noch nicht ausreichend verfügbar. Es würden aber insgesamt 96 Anträge auf Schnelltests gerade für die Zulassung geprüft.

Darüber hinaus sollen sich alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal die Woche kostenlos testen lassen können, etwa in Testzentren der Kommunen. Für die Getesteten sollen all diese Schnelltests kostenlos sein. Seit vergangenem Mittwoch sind auch Corona-Selbsttests für den Hausgebrauch in Deutschland zugelassen. Hier hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ursprünglich eine Abgabe gegen Kostenbeteiligung von einem Euro angekündigt. Ob es so kommt, ist ungewiss.

Coronaschutz-Impfungen

In Deutschland soll so schnell es geht gegen das Coronavirus geimpft werden - da sind sich alle einig. Doch die Kampagne läuft weiterhin langsamer, als es mit den verfügbaren Impfdosen möglich wäre. Insbesondere das Produkt von Astrazeneca, das nur für Menschen unter 65 empfohlen wird, blieb zuletzt oft ungenutzt.

Mehrere Landesregierungen fordern, den Impfstoff für alle Interessierten freizugeben, was die Bundesregierung aber ablehnt. Ein weiterer Streitpunkt war zuletzt die Frage, ab wann auch in Arztpraxen geimpft werden soll. In der Beschlussvorlage heißt es, "ausgewählte" Praxen könnten ab kommender Woche mit Impfungen beauftragt werden. Im April sollen dann "die haus- und fachärztlichen Praxen, die in der Regelversorgung routinemäßig Schutzimpfungen anbieten, umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden".

Die Kanzlerin sprach sich den Angaben zufolge dagegen aus, schon jetzt mit den Corona-Impfungen in Hausarztpraxen zu beginnen. Für die ausreichende Belieferung der Praxen mangele es noch an ausreichend Impfstoff, sagte sie laut Teilnehmern. Es mache "keinen Sinn", nun lediglich 100 Dosen an jede Praxis zu liefern, wenn die Nachfrage deutlich höher sei. Ab April könnten Hausärzte aber "mit einbezogen werden", kündigte Merkel an.