Wo liegt der Unterschied zwischen einer Lebenspartnerschaft und einer Ehe, warum entscheiden sich Frauen für diesen Schritt öfter als Männer und wie stehen die christlichen Kirchen zur gleichgeschlechtlichen Ehe? Die wichtigsten Zahlen und Fakten im Überblick.
Obwohl die Quote der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit 0,6 pro 10.000 Einwohner in OWL noch sehr gering bleibt, zeigen interne Statistiken einzelner Standesämter, dass die Tendenz steigend ist. Die interaktive Grafik zeigt die Zahlen für die OWL-Kreise, getrennt nach Männern und Frauen. Streifen Sie mit der Maus über die Figuren, um zu sehen, um welchen Kreis/welche Stadt es sich handelt:
Weibliche Paare in der Überzahl
Nach Angaben des statistischen Bundesamtes wurde im Jahr 2013 etwas mehr als die Hälfte aller gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in Deutschland (54 Prozent) von Männern geführt. Doch der Trend in OWL sieht anders aus. Mit 65 eingetragenen Lebenspartnerschaften, die 2014 begründet wurden, lagen die weiblichen Paare leicht in der Überzahl. Im Kreis Lippe war diese Tendenz mit dem Verhältnis 15 weibliche gegenüber 9 männliche Lebenspartnerschaften besonders ausgeprägt.Worauf diese Entwicklung zurückzuführen ist, lasse sich allerdings laut den Mitarbeitern der Standesämter schwierig beurteilen. „Die Gründe für das Eingehen einer Lebenspartnerschaft sind sicher ebenso vielfältig wie die Gründe, eine Ehe einzugehen“, sagt Petra Krämer vom Standesamt Lage. „Gleiches gilt für das Alter der Lebenspartner. Hier sind alle Altersstufen vertreten.“ Die Anzahl der Lebenspartnerschaften, die jährlich im Kreis Lippe begründet werden, bleibe im Vergleich zur Gesamtzahl der Eheschließungen immer noch gering.
Juristische Aspekte
Nach Angaben des statistischen Bundesamtes gab es 2013 in Deutschland rund 78.000 Paare, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft lebten, wobei etwas weniger als die Hälfte (35.000 Paare) eine eingetragene Lebenspartnerschaft führten. Juristisch gesehen gibt es zwischen einer Ehe und einer eingetragenen Lebenspartnerschaft viele Gemeinsamkeiten.Die Lebenspartner können genau wie Eheleute einen gemeinsamen Namen führen und müssen einander Unterhalt leisten. Sie sind per Gesetz Familienangehörige und können daher vom gesetzlichen Erbrecht Gebrauch machen. Seit Januar 2005 ist es außerdem erlaubt, das leibliche Kind eines der Partner zu adoptieren, vorausgesetzt, dass der Lebenspartner die elterliche Sorge hat und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, erklärt das Landesjustizministerium auf dem Justizportal Nordrhein-Westfalen.
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