Statistik

127 lesbische und schwule Paare neu eingetragen

IT NRW erfasst erstmals seit diesem Jahr homosexuelle Lebenspartnerschaften

23.11.2015 | 23.11.2015, 16:33

Kirchliche Segnung

Die katholische Kirche weist die Forderung nach einer Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften konsequent zurück. Auch in der evangelischen Kirche gibt es keinen richtigen Traugottesdienst für gleichgeschlechtliche Paare. Doch Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können fast überall in Deutschland einen evangelischen Segnungsgottesdienst feiern. In der Evangelischen Kirche von Westfalen sind solche öffentlichen Gottesdienste seit November 2014 möglich. „Dabei folgte die Kirche nicht dem Zeitgeist. Der Entscheidung ging eine sorgfältige theologische Diskussion voraus“, betont Pressesprecher Andreas Duderstedt.„Zu einer verantwortlich gelebten, liebevollen, auf Dauer angelegten homosexuellen Partnerschaft sagt die Bibel nichts“, erläutert Duderstedt. „Maßgeblich ist das neutestamentliche Prinzip: Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat. Eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft lässt sich nicht mit biblischer Begründung verurteilen, sondern man darf und soll für sie den Segen Gottes erbitten.“ Auch in den beiden anderen Landeskirchen in NRW, der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Lippischen Landeskirche, ist eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einem öffentlichen Gottesdienst möglich.

Die Zeremonie

Obwohl eine eingetragene Lebenspartnerschaft einer Ehe nicht gleicht, gibt es in der Gestaltung der standesamtlichen Zeremonie kaum Unterschiede. „Alle Menschen, die zu uns kommen, behandeln wir gleich, unabhängig davon, ob es sich um heterogene oder gleichgeschlechtliche Paare handelt“, betont der Leiter des Bielefelder Standesamts, Ulrich Domke.

Auch das Papier, das das Paar bekommt, ist mit einer Eheurkunde fast identisch. „Nur sie heißt Lebenspartnerschaftsurkunde, und die Personen drin werden nicht ,Ehemann’ und ,Ehefrau’, sondern ,Lebenspartner 1’ und ,Lebenspartner 2’ genannt“, erklärt Domke. „So ist es vom Gesetz vorgesehen. Die Stadt hat auf diese Form keinen Einfluss.“ Auf Wunsch kann die Zeremonie in privaten Räumlichkeiten gefeiert werden.