Bestattungskultur

Auf den Paderborner Friedhöfen gelten neue Regelungen

Die neue Friedhofssatzung ist in Kraft getreten. Wir erklären, was sich in Paderborn nun ändert.

Seit dem 6. September 2025 ist die neue Friedhofssatzung der Stadt Paderborn in Kraft. (Archivbild) | © Niklas Tüns

22.09.2025 | 22.09.2025, 09:00

Paderborn. Der Stadtrat hat im Sommer neue Regelungen für die städtischen Friedhöfe verabschiedet. Diese sind nun in Kraft getreten, teilt die Stadtverwaltung mit. Die wichtigsten Veränderungen im Überblick:

Bestattungszeiten

Bestattungen an Samstagen finden ab Oktober 2025 nur noch in ungeraden Kalenderwochen statt. An Heiligabend und Silvester werden keine Bestattungen durchgeführt.

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Friedgärten und Baumbestattungen

Bereits zu Lebzeiten kann im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages eine konkrete Grabstätte im Friedgarten oder ein Baumgrab für die Bestattung ausgewählt werden. Die Laufzeit des Nutzungsrechtes beginnt erst mit der Bestattung.

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Verhalten auf den Friedhöfen

Seit der Änderung der Friedhofssatzung im Jahr 2020 war das Befahren der Hauptwege auf dem Westfriedhof mit dem Fahrrad gestattet. Aufgrund von wiederholt rücksichtslosem Verhalten von Radfahrenden und Gefährdungen von Friedhofsbesuchenden sieht sich die Stadt Paderborn gezwungen, das Befahren der Friedhofswege mit Fahrrädern, E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter für Besuchende wieder zu untersagen. Es seien unter anderem sogar Trauerzüge in schnellem Tempo durchquert worden, sodass Bestattungen erheblich gestört worden seien.

Auf allen Friedhöfen werde zudem ein striktes Alkohol- beziehungsweise Rauschmittelverbot durchgesetzt, um die Würde der Orte zu wahren und eine Beeinträchtigung anderer Friedhofsbesuchender auszuschließen.

Abräumen von Grabschmuck

Bei den pflegefreien Baumgräbern und Gräbern im Friedgarten besteht die Regelung, dass Grabschmuck nur auf die Grabplatte gestellt werden darf, damit Pflegearbeiten in dem Feld durchgeführt werden können. Diese Regelung werde von vielen Nutzungsberechtigten und Angehörigen jedoch nicht beachtet. Eine neue Regelung in der Satzung erlaubt es den Friedhofsmitarbeitenden nun, nicht zugelassenen Grabschmuck jederzeit abräumen zu können.

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Keine Rückerstattung

Bei der vorzeitigen Rückgabe von Grabstätten erfolgt keine Gebührenerstattung mehr für die noch nicht abgelaufene Nutzungsdauer.

Die vollständige Satzung gibt es auf der Internetseite der Stadt Paderborn.