Neue Friedhofssatzung

In Altenbeken haben nur die Pastorengräber Bestand

Elf Ehrengräber gibt es auf den Friedhöfen der Eggegemeinde. Bei vielen ist die Ruhefrist schon lange abgelaufen.

Die Ehrengräber der Pfarrer in Altenbeken bilden mit dem Hochkreuz eine Einheit. Als Denkmal soll diese Einheit erhalten bleiben. | © Uwe Müller

Uwe Müller
06.12.2024 | 06.12.2024, 11:04

Altenbeken. Der 1845 geborene Heinrich Bokel war Pfarrer in der Gemeinde Altenbeken und fand 1915 seine letzte Ruhestätte auf dem Friedhof in Altenbeken. Das Grab existiert auch 109 Jahre nach der Beerdigung noch, denn es ist ein Ehrengrab. Allerdings haben diese Gräber in der Regel eine Ruhefrist von 30 Jahren, wie Ordnungsamtsleiter Christian Bruns beim Haupt- und Finanzausschuss erklärte. Daher wurde nun ein Beschluss gefasst, wie man künftig mit solchen Grabstätten umgehen will.

Menschen, die sich um die Gemeinde Altenbeken verdient gemacht haben, oder auch bedeutende Persönlichkeiten können auf Ratsbeschluss ein nicht gebührenpflichtiges Ehrengrab bekommen. Auch die Ehefrau des Ehrenbürgers kann dort bestattet werden. Die Bestattung und die Verlängerung der Grabstätte seien aber gebührenpflichtig. Wie Bruns erläuterte, kann der Rat laut Satzung ein Ehrengrab nach Ablauf der Ruhefrist um fünf Jahre verlängern. Wird die Frist nicht verlängert, können Angehörigen oder auch Institutionen das Nutzungsrecht erwerben. Ansonsten könne die Grabstätte abgeräumt und eingeebnet werden.

Bei einigen der insgesamt elf Ehrengräbern auf den Friedhöfen in Altenbeken, Schwaney und Buke ist die Frist schon lange abgelaufen, nicht nur bei Pfarrer Bokel. Das gilt für neun Gräber, bei einem Grab endet die Ruhefrist im nächsten Jahr.

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Pflege der Pastorengräber übernimmt der Kirchenvorstand

Bei vier der fünf Pastorengräbern in Altenbeken ist die Ruhezeit schon Geschichte. Bei Heinrich Bokel schon 1945, bei Franz Goller 1971, bei Franz Greinemann 1954 und bei Wilhelm Sudhoff 2022. Lediglich beim Grab von Hubertus Wiedeking, der 2016 beigesetzt wurde, läuft die Frist noch bis 2046. Dennoch schlägt die Verwaltung vor, dass alle Pastorengräber erhalten bleiben. Das hat Gründe.

Diese Gräber würden zusammen mit dem Hochkreuz eine Einheit als Denkmal darstellen. Zudem hätten sie Grabplatten und umrankendes Efeu und seien daher nicht allzu pflegeintensiv. Die Pflege der Pastorengräber übernehme zudem der Kirchenvorstand, so Bruns. Es gebe keine triftigen Gründe, den Bereich abzuräumen und einzuebnen. „In absehbarer Zeit benötigen wir den Bereich nicht“, sagte der Ordnungsamtsleiter.

Anders sieht es beim Ehrengrab in Buke aus. Dort liegt seit 1992 Pfarrer Joseph Dalkmann. Die Ruhefrist ist 2022 abgelaufen. Das Ehrengrab soll nun eingeebnet werden, sofern die Grabstelle nicht durch Angehörige gebührenpflichtig verlängert werde.

Um ein Bürgermeistergrab kümmern sich bald die Angehörigen

In Schwaney gibt es ein Ehrengrab. Der Ehrenbürger Heinz Küting, 1903 geboren, wurde dort 1983 beigesetzt. Die Ruhefrist ist schon über zehn Jahre abgelaufen. Aber 1998 wurde seine Frau Hildegard auch in dem Grab beigesetzt, die Ruhefrist laufe noch bis 2028. „Beim Abräumen des Ehrengrabes müssten wir es als Einzelgrab teilen“, beschreibt Bruns ein Problem. Daher will das Friedhofsamt so lange mit der Einebnung des Doppelgrabes warten. „Sollten aber Angehörige eine Verlängerung der Ruhefrist wünschen, müssen beide Grabstellen gebührenpflichtig verlängert werden“, erklärte Bruns.

Ähnliches gilt für weitere Ehrengräber in Altenbeken. Das Ehrengrab von Franz Neuheuser (1983 gestorben) sowie das seiner Frau Elisabeth sollen 2026 eingeebnet werden, 2027 sei das Grab von Heinrich Fernhomberg (1988 gestorben) und seiner Frau Ruth dran und die Grabstätten von Wilhelm Ernst (1993 gestorben) und seiner Frau Hildegard erst 2036.

Eins wird aber noch etwas länger erhalten bleiben. Das Ehrengrab des 1975 verstorbenen ehemaligen Bürgermeisters Heinrich Menne hatte eine 50-jährige Ruhefrist. 1999 wurde seine Frau Sophia dort beigesetzt. Die Ruhefrist werde nicht verlängert, wie Bruns mitteilte, gehe aber ab 2025 in das private Nutzungsverhältnis der Angehörigen über.