Paderborn. Bei einer Messerstecherei ist in Paderborn am Donnerstagmittag, 1. Mai, ein 43-jähriger Mann verletzt worden. Tatort ist ein Fuß- und Radweg am Berliner Ring in der Nähe eines Spielplatzes. Laut Polizei kam es dort zu Streitigkeiten zwischen zwei Männern im Alter von 45 und 43 Jahren gekommen sein.
Der Jüngere der beiden wurde dabei mit einem Messer angegriffen und verletzt. Der 43-Jährige wurde mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht worden. Der tatverdächtige 45-Jährige sei bereits nach dem Vorfall vorläufig festgenommen worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde ein Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann erlassen worden.
Straße muss von einem Liter Blut gereinigt werden
Im Anschluss an die Tat musste laut Polizei am Donnerstag zudem Blut von der Straße entfernt werden. Dafür wurde die Feuerwehr gegen 11.30 Uhr unter dem Stichwort „verschmutzte Fahrbahn“ alarmiert.
Nach der Spurensicherung der Polizei reinigten die sechs Einsatzkräfte der Feuerwehr den gepflasterten Fußweg hinter der Straße am Berliner Ring mit Wasser und Besen. „Schätzungsweise mussten wir einen Liter Blut entfernen“, erklärt Andreas Lütkemeier, Einsatzleiter der Feuerwehr Paderborn, am Einsatzort, auf „NW“-Nachfrage.
Staatsanwaltschaft geht von Motiv aus dem privaten Bereich aus
Zwei Monate später, am 16. Juli, hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Der 45-jährige Mann, der sich laut Staatsanwalt Kai Uwe Waschkies nach wie vor in Untersuchungshaft befindet, hat sich den Angaben zufolge zum Motiv noch nicht geäußert. „Es dürfte aber im privaten Bereich zu suchen sein“, so Waschkies. Denn der 45-Jährige sei der Ex-Freund der derzeitigen Freundin seines Kontrahenten. Die Trennung sei jedoch bereits vor mehr als sechs Jahren erfolgt.
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Paderborner Angeklagter stand wohl unter Drogen
Der 45-jährige Mann ist laut Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzungsdelikten bereits in Erscheinung getreten und stand zum Tatzeitpunkt auch unter Bewährungsaufsicht. Zudem habe der Messerangreifer vorher unter anderem Kokain und Methadon eingenommen. Der Geschädigte erlitt eine tiefe Messerschnittwunde am Arm. Es habe Lebensgefahr bestanden, doch ein Notarzt konnte den Mann retten.
Im Falle der Verfahrenseröffnung könnte eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Paderborn ab September stattfinden. Gefährliche Körperverletzung wird gemäß Paragraf 224 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, so Waschkies.
Anm. d. Red. (16. Juli): Dieser Artikel wurde nach der Anklageerhebung aktualisiert.