Paderborn-Schloß Neuhaus. An der Hatzfelder Straße in Schloß Neuhaus wurde die Fahrbahn neu eingeteilt: Für Radfahrerinnen und Radfahrer gibt es nun einen Schutzstreifen zwischen Bahnübergang und Schatenweg. Der Streifen auf der Nordseite – in Richtung Bielefelder Straße – ist 1,75 Meter breit, wie die Stadt Paderborn mitteilt.
Solche Schutzstreifen dürfen ausschließlich von Radfahrern genutzt werden. Autofahrer dürfen sie nur in Ausnahmefällen und mit Rücksicht auf die Radler befahren, zum Beispiel zum Ausweichen bei Begegnungsverkehr, heißt es seitens der Stadtverwaltung. Geparkt werden darf auf den Streifen nicht. Verstöße werden mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro geahndet.
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Auf der Südseite der Hatzfelder Straße – in Richtung Dubelohstraße – darf hingegen weiter geparkt werden. „Hier wurde der vorhandene Seitenstreifen auf die heute üblichen zwei Meter verbreitert“, teilt die Stadt Paderborn mit. Neben diesem Parkstreifen befindet sich neuerdings ein Sicherheitsstreifen, der in einem Abstand von 0,75 Meter von dem Parkstreifen markiert wurde.
Dooring-Unfälle sollen verhindert werden
Dieser Sicherheitsstreifen soll die Radfahrenden vor Unfällen mit parkenden Kraftfahrzeugen schützen. „Hierbei geht es um die sogenannten Dooring-Unfälle, bei denen Fahrradfahrende mit einer sich plötzlich öffnenden Fahrzeugtür zusammenstoßen“, heißt es in der Mitteilung. Radfahrer müssen nun links von diesem Sicherheitsstreifen auf der Fahrbahn fahren.

Wie berichtet, sieht die Stadt Paderborn diese Maßnahme aufgrund des „sehr hohen Unfallaufkommens in diesem Abschnitt der Hatzfelder Straße“ als notwendig an. In den vergangenen Jahren seien regelmäßig Unfälle mit unterschiedlicher Schwere passiert. Bisherige Maßnahmen hatten die Situation nicht verbessert. Daher sei aufgrund eines Beschlusses der Unfallkommission der nicht mehr ausreichende Seitenstreifen entfernt worden.