Inklusion in Westfalen

LWL zahlt im Kreis Paderborn 2,3 Millionen Euro für Blinde und Gehörlose

Der Kostenausgleich für die Betroffenen steigt zum 1. Juli.

Gehörlose und sehbehinderte Menschen sind im Alltag auf Unterstützung angewiesen. | © Pixabay

07.06.2024 | 08.06.2024, 10:32

Kreis Paderborn. Rund 2,31 Millionen Euro hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im vergangenen Jahr an blinde und hochgradig sehbehinderte sowie gehörlose Menschen im Kreis Paderborn ausgezahlt - 2022 waren es laut Angaben des Verbands rund 2,3 Millionen Euro. Im Jahr 2023 erhielten 687 Menschen diese Hilfe, um den finanziellen Mehraufwand, den ihre Behinderung mit sich bringt, auszugleichen, im Vorjahr seien es 706 gewesen. Der LWL finanziert sich durch Umlagen aus den Etats der Kreise und kreisfreien Städte Westfalens und damit aus den kommunalen Haushalten.

Blinden- oder Gehörlosengeld erhalten Menschen in Westfalen-Lippe, deren Seh- oder Hörvermögen stark eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhanden ist, teilt der LWL mit. „Aufgrund der Sinnesschädigung fallen erhebliche Kosten an, die oftmals nur zum Teil von den Krankenkassen gedeckt werden“, so Georg Lunemann, der Direktor des LWL. „Die Gelder vom LWL sollen diese Ausgaben ausgleichen und werden deshalb auch unabhängig von Einkommen und Vermögen der Betroffenen gezahlt.“

Ab dem 1. Juli 2024 erhöhe sich der monatliche Beitrag für blinde Erwachsene unter 60 Jahren auf 880,28 Euro (bisher: 841,77 Euro). Ab dem 60. Lebensjahr beträgt das Blindengeld weiterhin 473 Euro. Der monatliche Beitrag für Kinder und Jugendliche erhöht sich ebenfalls auf 440,90 Euro (bisher: 421,61 Euro). Gehörlose oder hochgradig sehbehinderte Menschen haben Anspruch auf eine finanzielle Hilfe von monatlich 77 Euro.

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Betroffene im Kreis Paderborn können Antrag stellen

2023 hätten westfalenweit 23.070 (2022: 23.689) Menschen mit Sinnesbehinderung Blinden- und Gehörlosengeld in Höhe von 74,65 Millionen Euro (2022: 75,41 Millionen Euro) vom LWL erhalten.

Um Leistungen zu bekommen, müssen Betroffene beim Landschaftsverband zuvor einen Antrag stellen. Formulare sind bei allen Sozialämtern erhältlich. Sie können auch direkt beim LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe angefordert werden. Weitere Informationen gibt es unter diesem Link.