Verkehrskontrollen

Federn durchgebogen: Polizei stoppt völlig überladenen Lkw in Paderborn

Ein um fast das Doppelte überladener Transport und weitere Verkehrsverstöße werden festgestellt.

Die Paderborner Polizei stoppte bei Verkehrskontrollen unter anderem Autofahrer, Lkw-Fahrer und auch Radler wegen verschiedener Verstöße. | © (Symbolbild) Pixabay

07.10.2022 | 07.10.2022, 14:24

Kreis Paderborn. Bei Verkehrskontrollen an wechselnden Orten im Kreis Paderborn hat die Polizei am Donnerstag zahlreiche Verstöße verschiedener Art festgestellt und geahndet, das meldet die Behörde.

Da Ablenkung immer wieder auch zu schweren Verkehrsunfällen führt, gehört unter anderem das Thema des Hantierens mit dem Mobiltelefon während der Fahrt zu einem der Schwerpunkte bei Verkehrskontrollen der Paderborner Polizei. Am Donnerstag wurden sechs Autofahrer, ein Traktorfahrer und ein Radfahrer wurden erwischt, als sie während der Fahrt ein Handy bedienten. 100 Euro Bußgeld sind jetzt für die Kraftfahrer und 55 Euro für den Radler fällig.

Vier weitere Autofahrer mussten Verwarngelder bezahlen, weil sie nicht angeschnallt waren. Ein Autofahrer wurde wegen falschen Verhaltens an einem Fußgängerüberwegen angezeigt. Ein Fußgänger und ein Radfahrer fielen auf, weil sie Rotlicht zeigende Ampeln missachteten. Vier Radler fuhren verbotenerweise auf dem Gehweg.

Nahezu das doppelte des erlaubten Gesamtgewichts

Auf der Borchener Straße machte ein Autofahrer ein verbotenes Wendemanöver und wurde gestoppt. Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung war die einspurige Verkehrsführung auf der B 64 in der Brückenbaustelle Höhe Borchener Straße in Fahrtrichtung Bad Driburg. Das bestehende Durchfahrverbot wurde von vier Lasterfahrern und drei Klein-Lkw-Fahrern missachtet.

Bei einem Lastwagen stellten die eingesetzten Polizisten fest, dass sich die Blattfedern unter der Ladefläche nach oben durchbogen. Der mit Sand befüllte Lkw hatte das zulässige Gesamtgewicht um fast 100 Prozent überschritten. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt. Auf den Fahrer kommt ein Bußgeld in Höhe von 260 Euro zu.