Paderborn. Für alle Gasverbraucher, die seit 2004 oder später die Erhöhung der Kosten für Gas an Eon nicht zahlen oder nicht gezahlt haben, ist am Mittwoch, 31. August, ein wichtiger Termin. Wie die Bürgerinitiative „Gaspreise runter“ mitteilt, werden vorm Landgericht Paderborn stellvertretend für alle Betroffenen ab 8.30 Uhr im 10-Minuten-Takt die Verfahren gegen mindestens zehn Gaspreisverweigerer als Beklagte von Eon fortgeführt. Die Gaspreisrebellen rechnen mit einer zeitnahen Urteilsverkündung, die auch Auswirkung auf die zahlreichen Verfahren, die noch auf der Ebene des Amtsgerichts liegen, haben dürfte.
„Das Gericht wird nun entscheiden müssen, ob die Erhöhung der Gaspreise in den Jahren 2004 und danach der Billigkeit nach Paragraf 315 BGB entsprechen“, sagt Roswitha Köllner, Sprecherin der Initiative. „Das bedeutet: Waren die Preiserhöhungen berechtigt und unvermeidbar? Sind die dem Gutachter vorgelegten Daten und Berechnungen vollständig und richtig?“
Zuletzt hatte am 1. September 2021 Christof Bauer vor dem Landgericht sein Gutachten erläutert, in dem er den Zeitraum der Erhöhungen von 2004 bis 2008 untersuchte. Laut Initiative verursachte er im Gerichtssaal Aufsehen mit der Äußerung, dass Eon, ähnlich wie andere Energieversorger, jahrelang mit den Kunden nach Gutsherrenart umgegangen sei. Diese Gutsherrenart sieht die Bürgerinitiative auch in der Prozessverschleppung bestätigt.
„Eon, ein Großkonzern, hat es geschafft, seine Verpflichtung, die Billigkeit der Gaspreise nachzuweisen, 18 Jahre lang zu verschleppen“, so Köllner. Sie bedanke sich bei allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern, die trotz des großen Drucks über diese lange Zeit nicht aufgegeben hätten. „Gerade die aktuelle Situation zeigt, wie wichtig aufgeklärte standhafte Verbraucher sind“, erklärte Köllner.
„Die aktuell gestiegenen Beschaffungskosten für Gas sind nach Ansicht des Bundes der Energieverbraucher durch die Gasumlage erfasst. Deshalb können steigende Beschaffungskosten schwerlich nochmals als Argument für einen Preisanstieg herhalten. Der Bund der Energieverbraucher sieht bei einer Erhöhung, die über die festgesetzten 2,419 Cent (netto) hinausgeht, einen Grund für einen Widerspruch der Verbraucher“, so Köllner. Sie weist darauf hin, dass die Verfahren öffentlich sind, also Zuschauer im Gerichtssaal zugelassen sind.
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