Paderborn/Höxter. Seit Freitag gilt in NRW die neue Corona-Schutzverordnung. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über 35, tritt die 3G-Regel in Kraft. Menschen erhalten bei Veranstaltungen oder in der Innengastronomie nur noch Zutritt, wenn sie vollständig geimpft, getestet oder genesen sind. Was bedeutet die neue Verordnung für die Kirchen im Hochstift? Für den Zugang zu Gottesdiensten bestehen weiterhin, unabhängig vom Inzidenzwert, keine Beschränkungen auf ausschließlich geimpfte, genesene oder getestete Personen, teilt Benjamin Krysmann, Sprecher des Erzbistums Paderborn...
Paderborn
Von 3G ausgenommen: Kirchen sehen neue Corona-Verordnung positiv
Die neue Corona-Schutzverordnung in NRW sieht nur wenige Änderungen bei Gottesdiensten vor. Beim gemeinsamen Singen müssen Getestete jedoch etwas beachten.

24.08.2021 | Stand 24.08.2021, 15:13 Uhr
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