Paderborn

Personal bespuckt: Bundespolizei in Paderborn gleich zweimal im Einsatz

Fahrgäste werden am Wochenende in Zügen handgreiflich gegenüber anderen Mitfahrenden und auch Zugbegleitern. Es werden Strafverfahren wegen mehrerer Vergehen eingeleitet.

Am Sonntagmittag rief das Personal eines IC die Bundespolizei während des Halts im Hauptbahnhof Paderborn zur Hilfe. | © Birger Berbüsse

18.01.2021 | 18.01.2021, 15:29

Paderborn. Gleich zweimal war die Bundespolizei laut einer Pressemitteilung am vergangenen Wochenende am Bahnhof in Paderborn im Einsatz, weil Fahrgäste in Zügen handgreiflich gegenüber anderen Fahrgästen und Zugbegleitern wurden.

Am Freitag geriet ein Paar auf der Fahrt von Köln nach Paderborn miteinander in Konflikt. Als der 47-jährige Bürener seiner Partnerin gegen das Schienbein trat, holte diese ein Tierabwehrspray aus der Handtasche, um sich gegen weitere Angriffe zu verteidigen.

Davon unbeeindruckt verdrehte der Mann die Hand der 43-jährige Kölnerin mit dem Pfefferspray darin und drückte auf den Sprühkopf. Dadurch bekam die Frau einen Sprühstoß ins Gesicht und erlitt Reizungen der Augenschleimhäute. Durch die Bundespolizei wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den 47-jährigen Türken eingeleitet. Beide traten getrennte Heimwege an.

Beleidigung, Leistungserschleichung und Körperverletzung

Am Sonntagmittag rief das Personal eines IC von Düsseldorf nach Leipzig laut der Pressemitteilung die Bundespolizei während des Halts im Hauptbahnhof Paderborn zur Hilfe, da eine Zugbegleiterin von einem Fahrgast angegriffen wurde. Diesen hatte sie bei der Fahrscheinkontrolle des Zuges verwiesen, da er weder einen Fahrschein noch einen Ausweis vorlegen konnte. Der 49-jährige Deutsche beleidigte die Zugbegleiterinnen, bevor er provozierend langsam den Zug verließ. Auf dem Bahnsteig spuckte er einer Zugbegleiterin ins Gesicht und auf die Kleidung.

Durch Beamte der Bundespolizei wurde er zur Wache mitgenommen. Da er gegenüber der Polizei auch noch falsche Angaben zur Adresse machte, erwartet den Wohnungslosen neben Strafverfahren wegen Beleidigung, Leistungserschleichung und Körperverletzung eine weitere Anzeige wegen falscher Namensgabe.