Heimatpreis der Gemeinde

Auszeichnungen für herausragenden ehrenamtlichen Einsatz in Borchen

Die Laienspielgruppe Kirchborchen erhält den Heimatpreis der Gemeinde. Der Tag der Musik in Alfen sichert sich zweiten Platz vor dem Deutsch-Französischen Freundeskreis.

Bürgermeister Uwe Gockel (v. l.), Sandra Fiedler und Jutta Hopp (beide DFFK), Claudia Melcher und Wolfgang Thiele (beide Laienspielgruppe Kirchborchen) und Mathias Kuttig und Uwe Stork freuen sich gemeinsam über die Ehrungen. | © Tom Finke/www.tomfinke.de

09.03.2024 | 09.03.2024, 13:28

Borchen. Zum dritten Mal hat jetzt die Gemeinde Borchen den durch das Landesförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen“ ausgelobten Heimatpreis verliehen. In Borchen sind laut einer Mitteilung aus dem Rathaus drei Preisträgerinnen und Preisträger ausgezeichnet worden: die Laienspielgruppe Kirchborchen, der Tag der Musik in Alfen und der Deutsch-Französische Freundschaftskreis. Über die Vergabe des Heimatpreises hatte der Schul-, Kultur-, Jugend- und Sportausschuss des Gemeinderates Ende November entschieden.

„Der Heimatpreis ist eine tolle Gelegenheit, auf das herausragende lokale ehrenamtliche Engagement in der Gemeinde zu schauen und dies gebührend zu würdigen“ – freut sich Bürgermeister Uwe Gockel bei der offiziellen Verleihung und Preisübergabe im Borchener Rathaus.

Den ersten Platz und damit 2.500 Euro erhält die Laienspielgruppe Kirchborchen. Seit 45 Jahren bereichert sie nach Meinung der Jury das kulturelle Leben der Gemeinde und hat durch ihre künstlerischen Darbietungen einen erheblichen Beitrag zur kulturellen Vielfalt vor Ort geleistet. Mit ihren beeindruckenden Aufführungen hätten sie es geschafft, Menschen aller Altersgruppen zusammenzubringen und zu begeistern. Die Stücke seien nicht nur unterhaltsam, sondern trügen auch zur kulturellen Bildung und Identität der Gemeinschaft bei. Hinzukomme das soziale Engagement für das afrikanische Benin.

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Partnerschaft mit Franzosen

Der zweite Platz und damit 1.500 Euro wurden an Mathias Kuttig und Uwe Stork für die Organisation des Tags der Musik in Alfen vergeben. Der Tag der Musik findet seit 2010 jährlich (nur durch Corona unterbrochen) am Fronleichnamstag im Ort statt. Die Verbindung von Musik und Dorfleben mache den „Tag der Musik“ bei den Alfenerinnen und Alfenern so beliebt, schließlich stünden hier fast immer Freunde und Nachbarn auf der Bühne. Dieses ehrenamtliche Engagement in Eigeninitiative hatte den Ausschuss daher bewogen, Kuttig und Stork als Einzelperson mit dem Heimatpreis 2023 auszuzeichnen.

Der dritte Platz und damit 1.000 Euro geht an den Deutsch-Französischen Freundschaftskreis aus Alfen. Der Deutsch-Französische Freundschaftskreis Alfen – Noyen-zur-Sarthe (DFFK) wurde am 16. Dezember 1998 im Ort gegründet. Er pflegt seit 25 Jahren eine völkerverbindende Freundschaft mit seiner französischen Partnergemeinde Noyen-zur-Sarthe. Seit 2000 gibt es eine offizielle Städtepartnerschaft zwischen der Gemeinde Borchen und Noyen-sur-Sarthe, die Aktivitäten dieser Partnerschaft werden jedoch über den Verein getragen und initiiert.

Der DFFK leiste durch die rege Vereinstätigkeit auf unterschiedlichsten Ebenen einen wichtigen Beitrag zur Förderung des gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und zur Erhaltung von Tradition, zur Pflege des Brauchtums und zur Erhaltung und Stärkung des regionalen Erbes.

Bewerbungen können eingereicht werden

Auch für 2024 sicherte sich die Gemeinde Borchen die Fördermöglichkeiten der NRW-Landesregierung, genauer des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Ab sofort können sich daher Einzelpersonen, Vereine und Institutionen mit Projekten, Aktionen oder sonstigen Beiträgen, die aus ehrenamtlicher Arbeit hervorgehen oder hervorgegangen sind, bis zum 30. September im Borchener Rathaus für den Heimatpreis bewerben.

Der jeweilige Heimatpreis-Vorschlag mit einer aussagefähigen Begründung ist bei der Gemeinde Borchen, Stabstelle, Unter der Burg 1, 33178 Borchen, einzureichen oder kann auch per E-Mail an carolin.hupe@borchen.de gesendet werden. Die Bewerbungen müssen demnach einen der folgenden inhaltlichen Punkte enthalten: Beitrag zur Förderung des gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, Beitrag zur Erhaltung von Tradition, zur Pflege des Brauchtums und zur Erhaltung und Stärkung des regionalen Erbes, Beitrag zur Bewahrung der heimischen Natur oder Beitrag zur Zukunftssicherung und Digitalisierung.