
Bad Lippspringe. Im Vorfeld der Kommunalwahl am Sonntag, 14. September, kommt es zu einem seltenen Vorgang in Bad Lippspringe. Wie die Stadtverwaltung am Donnerstag mitteilt, hat der plötzliche Tod eines Stadtrats-Kandidaten Auswirkungen auf die Briefwähler im Stimmbezirk 002 Concordia Grundschule I. Dort hatte sich der unerwartet verstorbene Stefan Berendes für die AfD zur Wahl des Stadtrats aufstellen lassen.
Das Problem: Da im Vorfeld kein Ersatzbewerber für den Verstorbenen festgelegt worden ist, muss der Wahlausschuss der Stadt am Dienstag, 2. September, noch einmal zusammenkommen, um einen Nachfolger für Berendes zu bestimmen.
Anschließend werde die Stadtverwaltung neue Stimmzettel für die Wahl zum Stadtrat drucken lassen, sodass die gesamte Kommunalwahl wie geplant durchgeführt werden könne, heißt es in einer Mitteilung, die Donnerstagmittag aus der Stadtverwaltung verschickt worden ist. Für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme am Wahlsonntag persönlich im Wahllokal abgeben, ändere sich durch den Todesfall somit nichts.
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So geht es weiter für die Briefwähler in Bad Lippspringe
Anders hingegen ist es bei denjenigen aus dem Stimmbezirk 002, die schon per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben. Dabei handele es sich um 133 Menschen im betroffenen Bezirk Concordia Grundschule I. Wie die Stadt mitteilt, müssen diese 133 alle Stimmen – also für die Stadtratswahl, die Bürgermeisterwahl, die Landratswahl und die Kreistagswahl – erneut abgeben.
Die Stadtverwaltung werde daher zunächst alle bereits ausgestellten Briefwahlunterlagen aussortieren und für ungültig erklären. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhielten anschließend automatisch neue Briefwahlunterlagen. Diese sollen nach Planung der Verwaltung ab Montag, 8. September, verschickt werden.
Die Stadtverwaltung bittet die betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Beachtung und um Verständnis. Bei Fragen zu diesem Vorgang sei das Wahlbüro unter Tel. 05252 26120 erreichbar.
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Polizei Paderborn hat keine Anzeichen für ein Fremdverschulden
Die Polizei in NRW reagierte auf Spekulationen im Internet: Nach dem Tod von vier AfD-Kandidaten vor den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen gebe es in keinem Fall Hinweise auf ein Fremdverschulden. Zuvor waren bereits Todesfälle von AfD-Kandidaten in Rheinberg, Schwerte und Blomberg publik geworden. Das NRW-Innenministerium teilte auf Anfrage mit, auch Kandidaten anderer Parteien und Wählervereinigungen seien nach ihrer Aufstellung zu den Wahlen gestorben.
Im Fall von Stefan Berendes aus Bad Lippspringe, teilte die Polizei in Paderborn mit, es gebe keine Anzeichen für ein Fremdverschulden und deswegen auch keine weiteren Ermittlungen. Zur genauen Todesursache halte man sich aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen – wie in anderen Fällen auch – bedeckt.
Weiterer Fall im Kreis Lippe
In Ostwestfalen-Lippe gibt es einen weiteren Fall. In Blomberg (Kreis Lippe) ist mit Ralph Lange ein weiterer AfD-Kandidat gestorben. Die Polizei in Bielefeld teilt mit, es liege eine natürliche Todesursache vor. Entsprechend sei kein Todesermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Allerdings sind vor der Kommunalwahl nicht nur AfD-Kandidaten betroffen. Ein Sprecher der Landeswahlleiterin teilte auf Anfrage mit, auch Kandidaten anderer Parteien und Wählervereinigungen seien nach ihrer Aufstellung zu den Wahlen gestorben. Zehn Todesfälle seien bekannt, vier davon beträfen die AfD. Die Kommunalwahlen finden am 14. September statt.
Mit Material der dpa.