Bad Lippspringe

Bad Lippspringes Kurgebiet soll für Windräder komplett tabu bleiben

Seit neun Jahren arbeitet die Stadt Bad Lippspringe an einem Teilflächennutzungsplan für die Windenergie

Drei Windkraft-Konzentrationsflächen will die Stadt im Süden der Gemarkung von Bad Lippspringe ausweisen. | © Joern Spreen-Ledebur

02.02.2020 | 02.02.2020, 16:30

Bad Lippspringe. Der Bad Lippspringer Stadtrat will am Mittwoch abschließend über den Teilflächennutzungsplan Windenergie entscheiden. Danach dürften sich auch noch die Gerichte mit der Angelegenheit beschäftigen. "Gegner und Befürworter der Windkraft stehen schon in den Startlöchern", ist Planer Michael Ahn überzeugt.

Bereits seit neun Jahren arbeitet die Stadt Bad Lippspringe an einem Teilflächennutzungsplan Windenergie. Er soll vor allem eines sein: rechtssicher. Und das ist gar nicht so einfach, wie Ahn (Büro Wolters Partner) am Donnerstagabend im Bauausschuss betonte. Fast täglich gebe es Gerichtsverhandlungen und weitreichende Urteile zur Nutzung der Windkraft. Die Stadt Bad Lippspringe habe daraus die notwendigen Konsequenzen gezogen und den eigenen Teilflächennutzungsplan immer wieder an die aktuelle Rechtssprechung angepasst.

Am Mittwoch entscheidet der Rat

So hält beispielsweise das Oberverwaltungsgericht Münster pauschale Kriterien, die zum Ausschluss der Windkraft führen, für nicht zulässig. Stattdessen werden von den Kommunen detailliert begründete Einzelfallentscheidungen erwartet. Nach der zweiten erneuten öffentlichen Auslegung will der Rat am kommenden Mittwoch über den Teilflächennutzungsplan Windenergie entscheiden. Die wichtigsten Aussagen zum Abwägungsprozess fasste Ahn im Bauausschuss zusammen. Das Bad Lippspringer Kurgebiet soll demzufolge für Windkraftanlagen komplett tabu bleiben - da sind sich Stadt und Bezirksregierung einig. Andernfalls drohe die Anerkennung als heilklimatischer Kurort verloren zu gehen, so ihre Argumentation.

Mindestabstand soll 1.000 Meter betragen

Der Mindestabstand der Windkraftanlagen zum nächsten Wohn- und Siedlungsbereich wird auf 1.000 Meter festgelegt (zuvor 800 Meter). Ahn sieht sich dabei durch Pläne der Bundesregierung unterstützt, die von der selben Abstandsregelung ausgeht. Auch auf Bedenken aus den Nachbarkommunen ging der Planer konkret ein. In Benhausen und Neuenbeken zum Beispiel sind bereits zahlreiche Windräder gebaut worden. Hier befürchtet man eine "Umzingelung" der Orte, sollten weitere Anlagen auf Bad Lippspringer Gebiet entstehen. Laut Ahn hat die Stadt dazu eine umfangreiche Sichtanalyse durchführen lassen, die im Ergebnis diese Befürchtungen nicht bestätigt hätte.

Drei Windkraft-Konzentrationsflächen sind geplant

Auch einem weiteren aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 23. Januar 2020 trägt der Bad Lippspringer Entwurf Rechnung: Mögliche Konflikte mit Infraschall, Schatten- oder Eiswurf werden demzufolge als nicht planungsrelevant angesehen - sie könnten nach Aussage Ahns aber im späteren Genehmigungsverfahren eine Rolle spielen.

Insgesamt drei Windkraft-Konzentrationsflächen will die Stadt im Süden der Gemarkung von Bad Lippspringe ausweisen. Sie sind insgesamt 92 Hektar groß. Die erste Konzentrationszone hat eine Fläche von 21 Hektar und befindet sich westlich der Josefstraße. Die zweite Vorrangzone liegt zwischen der Josefstraße und der L 937 und hat einen Umfang von 46,6 Hektar. Die dritte Fläche, östlich der L 937 gelegen, bringt es auf 24,3 Hektar. Städtebaulich-strategisches Ziel ist es dem Entwurf zufolge, hier mindestens drei Windkraftanlagen zu schaffen. Den Indizwert, der den Anteil der Windkraftflächen am gesamten Gemeindegebiet beschreibt, gibt Ahn für Bad Lippspringe mit 5,6 an. Für die drei bestehenden Windräder im Norden des Stadtgebiets (Gemeindegrenze zu Schlangen) besteht übrigens Bestandsschutz.

Windinvestoren sehen eine Verhinderungsplanung

Dem jetzt vorliegenden Entwurf zum Teilflächennutzungsplan Windenergie hat der Bauausschuss am Donnerstag einstimmig zugestimmt. Am Mittwoch entscheidet dann der Stadtrat abschließend über den Aufstellungsbeschluss. Also Ende gut, alles gut? Wohl kaum.

Denn obwohl die Planung mehrmals überarbeitet und durch weitere Fachgutachten (zum Beispiel zum Artenschutz) ergänzt wurde, stehen sich Windkraftbefürworter und Gegner weiterhin unversöhnlich gegenüber - auch das machte Ahn abschließend deutlich: "Die Windinvestoren halten die Planung nach wie vor für eine Verhinderungsplanung. Und die Windkraftgegner bezweifeln, dass der Kurort-Status in dem Entwurf ausreichend berücksichtigt wird." Spätere Klagen gegen den Teilflächennutzungsplan seien deshalb wahrscheinlich.