Petershagen (mt). Zwei Radfahrer sind Montagabend auf dem Jösser Bruchweg frontal zusammengestoßen. Als Einsatzkräfte der Polizei an der Unfallstelle ankamen, trafen sie auf zwei verletzte Männer, jedoch nur auf ein Fahrrad. Während für den einen die Nacht im Krankenhaus endete, verbrachte der Unfallgegner aufgrund eines Haftbefehls die Nacht in der Gewahrsamszelle, teilt die Polizei Minden-Lübbecke mit.
    
Ersten Ermittlungen zufolge waren die beiden kurz nach 22 Uhr auf dem Jösser Bruchweg unterwegs. Ein Petershäger (32) fuhr mit seinem unbeleuchteten E-Bike in Richtung Bundesstraße 482, dabei kam ihm ein 41-Jähriger, ebenfalls aus dem Raum Petershagen stammend, mit seinem Fahrrad entgegen. Da bei dem 41-Jährigen das Vorderlicht des Fahrrads defekt war, hielt er eine Taschenlampe in der Hand. Auf dem schmalen betonierten Weg stießen sie frontal zusammen und beide verletzten sich.
Ein Radfahrer vermutlich unter Alkoholeinfluss
Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten beim 32-Jährigen Alkoholgeruch fest. Sein E-Bike hätte ein Bekannter noch vor Eintreffen der Streifenwagenbesatzung bereits abgeholt. Genaue Angaben zum E-Bike wollte er nicht machen. Er wurde zwecks ärztlicher Versorgung und Blutentnahme mit dem Rettungswagen ins Johannes Wesling Klinikum gebracht.
Bei der Überprüfung des 41-Jährigen stellten die Einsatzkräfte fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Außerdem fand man bei ihm eine kleinere Menge Rauschgift. Er wurde zunächst in Polizeigewahrsam nach Minden gebracht. Von dort aus ging es am Dienstag für zweieinhalb Monate in die Justizvollzugsanstalt.
Noch in der Nacht fahndeten die Beamten nach dem verschollenen E-Bike. In Petershagen wurden sie fündig: Das Rad lag mit gebrochener Gabel noch im Kofferraum eines Kombis. Der 32-jährige Besitzer des Wagens übergab es den Einsatzkräften. Bei genauerer Betrachtung des Gefährts auf der Polizeiwache in Minden stellte man mehrere Veränderungen am Rad fest. Den Motor als Einbaukit hatte man nachträglich untergebaut. So wurde aus dem normalen Fahrrad ein fahrerlaubnis- und versicherungspflichtiges E-Bike. Außerdem besaß das Rad keine Beleuchtung.