
Lübbecke. Es kommt selten vor, dass Lübbecker Bürger als Zuhörer an einer öffentlichen Sitzung eines Fachausschusses teilnehmen. Das war bei der jüngsten Sitzung des Bauausschusses anders. Zehn der elf Zuhörer, die der Vorsitzende Günter Bösch (SPD) und Baudezernent Ingo Ellerkamp begrüßten, sind Anwohner der Straße Niederbrake in Gehlenbeck. Und die, das wird vor Ort auf den ersten Blick deutlich, befindet sich in keinem guten Zustand.
Es war die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes der Stadt Lübbecke, für die die Gehlenbecker sich besonders interessierten. Das Programm sei 2011 ins Leben gerufen worden, erinnerte Bösch und merkte an: „Wir haben immer danach gehandelt.“ Ab 2020 sind dann das mittelfristige Straßenbauprogramm und das Straßenunterhaltungsprogramm in ein „Straßen- und Wegekonzept“ zusammengeführt und beschlossen worden. Eine Fortschreibung dieses Konzepts erfolgte insgesamt dreimal, zuletzt in der Ratssitzung Ende 2023.
Diesen Anteil übernimmt das Land
Ingo Ellerkamp erläuterte im Ausschuss in wenigen Worten, dass das Land NRW aufgrund einer entsprechenden Förderrichtlinie in bestimmten Fällen den Anteil der Anlieger übernimmt, den sie früher selbst tragen mussten. Auf der Seite des Landesbauministeriums heißt es dazu: „Das Land übernimmt 100 Prozent der kommunalen Straßenausbaubeiträge in NRW, die von den Beitragspflichtigen nach der jeweiligen Satzung ... zu erheben sind.“

Das Landesministerium verweist für Details an die NRW-Bank, wo erläutert wird, dass es Zuschüsse von 100 Prozent des umlagefähigen Aufwands für betroffene Anlieger gibt, beziehungsweise eine Erstattung von Beitragsausfällen der Kommunen bedingt durch das Beitragserhebungsverbot nach Paragraf acht des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Antragsteller sind demnach die Städte und Gemeinden – mittelbar für die Anlieger. Der Fördergeber, das Land NRW, „finanziert die vollständige Entlastung der Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen (Anliegerbeiträge)“, heißt es bei der NRW-Bank weiter.
Die Förderung durch das Land sei „begrenzt“, sagte Ellerkamp. Man habe sich deshalb alle geplanten Maßnahmen angesehen und diejenigen, die nach dem KAG abgerechnet werden vorgezogen. Dazu merkte der Baudezernent an: „Wir haben so viele schlechte Straße, dass es uns nicht schwerfiel, Straßen vorzuziehen.“ Dazu zähle auch die Straße Niederbrake in Gehlenbeck, hieß es, die im kommenden Jahr hergerichtet werden soll.
Anliegerversammlungen vor Ausbaubeginn
Ob denn vor dem Ausbau auch wieder Anliegerversammlungen vorgesehen seien, fragte Günter Bösch. Die Antwort von Ingo Ellerkamp fiel eindeutig aus: „Ja, wie immer.“
Einstimmig hat der Bauausschuss dann das fortgeschriebene Straßen- und Wegenetz beschlossen, in dem die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen – Deckensanierungen – laut Verwaltung voraussichtlich nicht der anteiligen Finanzierung durch Grundstückseigentümer unterliegen: Umsetzung im kommenden Jahr: Am Fuchsort, Blumenstraße, Hubertusweg, Gehlenbecker Straße, Pettenpohlstraße, Schusterbrink, Waldmeisterstraße.
Straßenausbaumaßnahmen – grundhafte Erneuerungen oder Verbesserungen an Straßen, Wegen und Plätzen, die eine mögliche Beitragspflicht auslösen – sind 2026 hier vorgesehen: Niederbrake (KAG), Oberbrake (KAG), Blasheimer Straße (KAG), Haydnstraße (KAG), Busbahnhof Rahdener Straße, Busbahnhof Bahnhof.