Schöffengericht Minden

Ermittler entdecken bekannten Namen in Kinderporno-Chat: Mann aus Espelkamp erneut vor Gericht

In einem einschlägigen Chat war der den Ermittlern schon bekannte Name wieder aufgetaucht. Es war bereits die zweite Verhandlung gegen ihn.

Vor dem Schöffengericht des Gerichtszentrums am Mindener Königswall musste sich jetzt ein Espelkameper wegen kinderpornografsicher Schriften verantworten. | © Joern Spreen-Ledebur

09.07.2024 | 10.07.2024, 16:51

Espelkamp/Minden. Acht Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, zehn Fachberatungen und 1.500 Euro an eine Mindener Schutzorganisation. Dazu verurteilte am Freitag das Schöffengericht Minden einen 53-jährigen Mann aus Espelkamp. Das Strafverfahren wegen Besitzes von Dateien kinder- und jugendpornografischen Inhalts endete damit nach der ersten Verhandlung im Februar (nw.de berichtete) im zweiten Anlauf.

Im Juni 2020 war der Espelkamper vom Amtsgericht Rahden schon wegen gleicher Vorwürfe zu einer Haftstrafe von elf Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Seine digitalen Endgeräte wurden eingezogen.

Doch noch während der Bewährungszeit geriet der Familienvater wieder ins Fadenkreuz der Polizei. In einem Pädophilen-Chat tauchte der den Ermittlern schon bekannte Name wieder auf. Eine Hausdurchsuchung im Dezember 2022 förderte erneut kinder- und jugendpornografische Dateien zutage. Kinder und junge Männer in eindeutigen Posen mit bildlicher Betonung auf ihren Geschlechtsteilen. Allerdings blieb die Zahl der gefundenen Bilder und Videos diesmal im zweistelligen Bereich.

Der Angeklagte konnte sich das nicht erklären

Sie fanden sich auf neuen Geräten des Espelkampers, auf I-Pad, I-Phone und PC. Wie kamen sie dahin? Die Frage konnte das Gericht im ersten Anlauf im Februar nicht auflösen. Denn der Angeklagte behauptete, er könne sich das nicht erklären. Er habe lediglich seinen gelöschten alten Telegram-Accout wiederaufleben lassen.

Dabei müssten die Dateien wohl ohne sein Wissen oder Tun quasi automatisch auf seine neuen drei Endgeräte gelangt sein. Er habe sie nicht runtergeladen. Ist das technisch möglich? Darauf konnte der ermittelnde Polizeibeamte auch jetzt keine Antwort geben. Diesmal wurden zwei Kollegen, die mit der Sicherung, technischer Aufbereitung und Extraktion von digitalen Beweisen beschäftigt sind, zugezogen.

Sie hatten große Zweifel an der Behauptung des Angeklagten. Dateien könnten nicht versehentlich abgespeichert werden. "Sie müssen angesehen werden", sagte der eine Zeuge. Besonders bei Dateien im Cash-Zwischenspeicher wie hier. Alte Dateien von einem vor Monaten aufgelösten und reaktivierten Account wie aus der Cloud (Wolke) gefallen, auf neuen Endgeräten ohne Wissen und ohne eine Fingeraktivität des Besitzers? Eher unwahrscheinlich. Aber völlig wollten sie das nicht ausschließen. Dazu stellt sich ja auch die Frage, warum vom alten Telegram-Account nur relativ wenige Dateien übernommen wurden.

Gemeinsame juristische Lösung gefunden

Die Prozessbeteiligten fanden nach 20-minütigem Rechtsgespräch eine gemeinsame juristische Lösung. Der Angeklagte räumt durch seinen Verteidiger den Besitz von 34 jugend- und drei kinderpornografischen Bildern und Videos ein. Für die sechs aus dem Tablet und 19 auf dem PC reicht es nicht zu einer Verurteilung.

Das späte Teilgeständnis wurde positiv, die unter Bewährungsauflage begangene Straftat negativ bewertet. So kam es zum vom Verteidiger unterstützten Strafantrag der Staatsanwältin auf acht Monate Haft zur erneuten Bewährung, dazu eine Geldauflage von 1.500 Euro an eine Hilfsorganisation für Mädchen und Frauen. Die 3.000 Euro an den Kinderschutzbund aus dem Rahdener Urteil sind bereits bezahlt. Der Espelkamper profitiert mit dem späten Urteil auch von einer Änderung des Paragrafen 184b des Strafgesetzbuchs, die den Strafrahmen erheblich senkte. Das war erst eine Woche zuvor rechtskräftig geworden.

Das Mindener Gericht aber fügte eine weitere Auflage hinzu, auf die es großen Wert legte: Der Verurteilte muss zehn auf eigene Kosten absolvierte einschlägige Beratungsgespräche nachweisen. Er müsse sich bewusst sein, dass für die von ihm angesehenen Bilder und Filme schlimme Straftaten an Kindern und Jugendlichen verübt worden seien. Sich davon zu lösen liege letztlich in seiner eigenen Person, sagte der Vorsitzende Richter und schloss: „Beim dritten Mal hilft nur noch Knast„.