Prozess um sexuellen Missbrauch

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Verurteilt: Oerlinghauser missbraucht eigene Tochter

Der Angeklagte besitzt auch kinderpornografische Bilder und Videos. Die Vorsitzende Richterin findet in ihrer Urteilsbegründung deutliche Worte.

Der Angeklagte im Gespräch mit seinem Rechtsanwalt Carsten Ernst. Der Oerlinghauser muss sich wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie verantworten. | © Gunter Held

Gunter Held
30.12.2024 | 30.12.2024, 08:00
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