Hanau/Bad Oeynhausen (dpa). Ein Trio von Geldautomatensprengern ist vom Hanauer Landgericht zu Gefängnisstrafen zwischen drei Jahren und drei Monaten und sechs Jahren verurteilt worden. Die Verurteilung erfolgte wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie Bandendiebstahls.
Die Tatorte lagen in Hasselroth (Main-Kinzig-Kreis/Hessen) und in Bad Oeynhausen. Die zum Tatzeitpunkt heranwachsenden zwei Männer im Alter von 19 und 20 Jahren bekamen Jugendstrafen von fünf Jahren beziehungsweise drei Jahren und drei Monaten. Ein 25-Jähriger, der lediglich an einer Tat beteiligt gewesen war, erhielt nach Erwachsenenstrafrecht eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass das Trio zu der seit mehreren Jahren agierenden und aus den Niederlanden stammenden Geldautomatensprenger-Szene gehört, die von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main dem Bereich der Organisierten Kriminalität zugeordnet wird. Die beiden jungen Angeklagten hatten gestanden, am Mittwoch, 25. Oktober 2023, versucht zu haben, in einem Einkaufszentrum in Bad Oeynhausen einen Geldautomaten mit mehreren Sprengsätzen in die Luft gesprengt zu haben.
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Die Geldkassetten hielten der Wucht der Detonationen stand, die Täter flüchteten. Boden und Wänden im Umfeld des gesprengten Automaten vor der Saturn-Filiale wurden mit grüner Tinte gefärbt, ein kurz zuvor eingerichteter Schutzmechanismus der Sparkasse.
Jäger schießt auf Fluchtfahrzeug
Einen Monat später hatten alle drei in Hasselroth den Geldautomaten einer Sparkasse mit drei Sprengladungen in die Luft gejagt und zunächst 62.000 Euro erbeutet. Doch wenig später wurden sie von der Polizei im bayerischen Schöllkrippen (Landkreis Aschaffenburg) in einem Hühnerstall verhaftet. Die Beute wurde sichergestellt.
Erst während des Prozesses war bekanntgeworden, dass ein 73-jähriger Nachbar, der durch die erste von drei Explosionen in der Nacht aufgewacht war, nach der Tat kurzerhand zu seinem Jagdgewehr gegriffen und aus dem Fenster auf das Fluchtfahrzeug geschossen hatte. Dabei traf er auch die Hydraulikleitung des Autos, was die Spurensuche der Polizei erleichtert hatte. Er habe auf die Reifen gezielt, nicht auf die Menschen, sagte der Jäger vor Gericht.
Die Vorsitzende Richterin bezeichnete es als strafverschärfend, dass die drei Sprengladungen mitten im Ort gezündet worden seien und dabei Menschen gefährdet hätten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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