Bad Oeynhausen. Die Bürger für Bad Oeynhausen fordern ein Konzept zur Förderung von Photovoltaik-Kleinanlagen für Wohnungsmieter. Das soll die Stadtverwaltung erarbeiten, heißt es im Antrag der BBO-Fraktion. Mieter und Eigentumswohnungsinhabern in Mehrparteien-Wohnanlagen hätten im Gegensatz zu Einfamilienhausbewohnern lediglich begrenzte Möglichkeiten an der Energiewende teilzuhaben. Diesen oft stadtnahen Wohnverhältnissen fehlten zumeist die geeigneten Dachflächen für eine Photovoltaikanlage. Doch seit kurzer Zeit böte sich auch diesem Personenkreis durch die Installation von sogenannten Plugin- oder auch Balkon-PV-Anlagen die Möglichkeit, den eigenen Stromverbrauch deutlich zu verringern.
Diese Kleinstanlagen, die laut BBO zwischen 350 und 900 Euro kosteten, wollen die Bürger für Bad Oeynhausen mit je 200 Euro fördern, sofern der Antragsteller einen Ökostromvertrag nachweisen könne. Die Balkon-PV-Anlagen fielen nicht unter das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und bezögen daher auch keine Einspeisevergütung, heißt es zur Begründung des Antrages.
Die Autobahnen könnten auch überdacht werden
Die BBO-Fraktion will auch prüfen lassen, ob Photovoltaikprojekte an den Randstreifen oder an den Lärmschutzwänden der Nordumgehung realisiert werden können. Die 9,5 Kilometer lange Trasse der Nordumgehung und die A2 mit ihren Randstreifen und vorhandenen Lärmschutzwänden böten Potenzial zur Installation von Photovoltaikmodulen. Es gebe schon Überlegungen und belastbare Untersuchungen, Autobahnen mit Photovoltaikmodulen zu überdachen.
Auch eine neue Baumschutzsatzung wollen die Bürger für Bad Oeynhausen. Diese solle weniger auf Verboten und Untersagungen fußen, sondern vielmehr die positiven Aspekte von Bäumen auf privaten Grundstücken herausstellen. "Mit einer reformierten Baumschutzsatzung muss es gelingen, dass die privaten Baumbesitzer wieder eine positive Grundstimmung gegenüber ihren Bäumen aufbauen", heißt es in dem Antrag Die BBO-Fraktion sorgt sich, dass der Besitz von Bäumen, die unter die Baumschutzsatzung fallen, Einschränkungen des Eigentumsrechts mit sich bringe, die sehr weitgehend ausfallen könnten.
"Bevormundung durch die öffentliche Hand"
Es bestehe die Gefahr, dass Bürger keine größeren Bäume mehr pflanzten oder diese vor Erreichung des Schutzstatus fällten, damit sie nicht der Baumschutzsatzung unterworfen seien und die Eigentümer eine Bevormundung durch die öffentliche Hand erführen. "Die BBO glaubt nicht, dass es zielführend im Sinne einer Steigerung der Quantität und Qualität des Grüns auf privaten Flächen sein kann, wenn Besitzer sogenannter Schottergärten keinerlei Auflagen zu beachten haben, Baumbesitzer aber zugleich in der Nutzung ihres Grundstückes resolut eingeschränkt werden."
Außerdem will die BBO-Fraktion einen Beschluss herbeiführen, der die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur "nachhaltigen Unterstützung der heimischen Gastronomie in Zeiten der Corona-Pandemie" zu entwickeln