Auf der Straße

Warburger TÜV-Experte klärt auf: Darf man kostümiert Auto fahren?

Was in diesen tollen Tagen am Steuer erlaubt ist und was nicht.

Beim Autofahren sind Kostüme keine gute Wahl. | © TÜV

09.02.2024 | 09.02.2024, 01:00

Warburg. Dieser Tage erreicht die Faschings- und Karnevalszeit ihren Höhepunkt: Vielerorts steigen wilde Kostümpartys und Paraden mit ausgefallenen Festwagen ziehen durch die Karnevalshochburgen der Republik. Mit Blick auf die kalte Jahreszeit ist für viele dabei das Auto ein beliebtes Transportmittel, um zum Veranstaltungsort zu kommen. Doch darf man als Superheld oder Märchenprinzessin überhaupt ans Steuer?

Kostüme

Volkmar Wilhelm, Leiter der TÜV-Nord-Station in Warburg, klärt auf, wie Närrinnen und Narren sicher durch die fünfte Jahreszeit fahren. Unterwegs mit Auto und Kostüm? Ob Eisbär, Clown oder Engel – in der Jecken-Zeit sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. „Auch wenn es bei der Kälte verlockend klingt, im eigenen Auto zur Party zu fahren, ist das im Kostüm meist keine gute Idee. Denn schränkt die Verkleidung Sicht, Gehör oder Bewegungsfreiheit ein, kann dies bei einer Kontrolle ein Bußgeld nach sich ziehen“, betont der TÜV-Experte. Komme es im Straßenverkehr zu einer Behinderung oder Gefährdung, handele es sich sogar um einen Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht. Daher sollten sperrige Accessoires wie Engelsflügel und ausladende Perücken, aber auch übergroße Clowns-Latschen sowie High Heels besser im Kofferraum transportiert werden. Wilhelm rät: „Lieber trägt man während der Fahrt zur Feier feste, geschlossene Schuhe, mit denen sich Kupplung, Gas- und Bremspedal gut bedienen lassen und schlüpft vor Ort in die passende Kostümierung.“

Masken

Darf man maskiert ans Steuer? Auf die Clownsnase oder Gesichtsbemalung muss nicht unbedingt verzichtet werden. „Wichtig ist, dass die wesentlichen Gesichtszüge erkennbar bleiben, um die Identität der Fahrenden zu jedem Zeitpunkt überprüfen zu können“, erklärt der Stationsleiter und ergänzt: „Masken, die das Gesicht teilweise oder komplett verdecken, fahren also besser auf dem Beifahrersitz oder im Kofferraum mit. Ansonsten müssen zwei Karnevalistinnen und Karnevalisten bei einer Polizeikontrolle tief in den Geldbeutel greifen.“ Denn für die Verkehrsüberwachung muss die Person am Steuer stets identifizierbar sein. Ist diese beispielsweise auf einem Blitzerfoto nicht eindeutig erkennbar und kann nicht ermittelt werden, muss die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs unter Umständen ein Fahrtenbuch führen.

Alkohol

Unabhängig von Kostüm und Maske ist zu beachten, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss strengstens verboten ist. Volkmar Wilhelm: „Schon geringe Mengen im Blut schränken die Fahrtüchtigkeit ein. Man gefährdet sich und andere dabei, im schlimmsten Fall mit tödlichen Folgen.“ Bei aller Ausgelassenheit des Karnevals sollte die Sicherheit im Straßenverkehr immer an erster Stelle stehen. Das betont auch die Polizei im Kreis Höxter: Sie werde überall in den Karnevalshochburgen während der tollen Tage Präsenz zeigen, sagt Sprecher Jörg Niggemann. Und er mahnt zur Vorsicht bei unbeaufsichtigten Getränken – wegen der Gefahr, das K. O.-Tropfen drin landen könnten.